Wohnungsbauförderung im Landkreis Neuwied
Wie der zuständige Dezernent und Kreisbeigeordnete Udo Franz mitteilt, wird auch in diesem Jahr der Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und die Modernisierung von Wohnraum durch das Land Rheinland - Pfalz unterstützt. Anträge können jetzt gestellt werden. Das Land Rheinland - Pfalz beteiligt sich durch sein Eigentumsprogramm 2008 an der Mitfinanzierung von Wohneigentum. Neben dem Bund mit den Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist das Förderprogramm des Landes ein wichtiges Standbein in der Hausfinanzierung.
Gezielt soll Haushalten mit geringem Einkommen und Vermögen ermöglicht werden Wohnungseigentum zu bilden. Gerade Wohneigentum ist eine Investition für die Zukunft und spätere Altersversorgung.
Die Förderung erfolgt dadurch, dass von der Hausbank bereitgestellte Darlehen durch das Land für 15 Jahre zinsverbilligt und verbürgt werden.
Für Haushalte innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes betragen dabei die Zinskonditionen für die ersten 10 Jahre 1,5 % und für weitere 5 Jahre dann 3 %. Haushalte, die die vorgenannte Einkommensgrenze bis zu 30 % überschreiten erhalten einen Zinssatz von 2,95 % für 10 Jahre und 5 % für weitere 5 Jahre.
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Personenzahl und Einkommensgrenze. Personen, die die gesetzl. Einkommensgrenze um 20 % unterschreiten können pro Person 8.000 EUR und pro Kind zusätzlich 4000 EUR beantragen, Haushalte bis zur Einkommensgrenze 6.000 EUR je Person und zusätzliche 2.000 EUR pro Kind, Haushalte bis 30 % über der gesetzl. Einkommensgrenze 5.000 EUR pro Person und zusätzliche 2.000 EUR pro Kind. Gleichzeitig können für den Ankauf bestehender Wohnungen bis zu 15.000 EUR zusätzlich für Modernisierungsmaßnahmen mitbeantragt werden. Für Hausbesitzer dürfte darüber hinaus die Modernisierungsförderung des Landes von Interesse sein. Kleinere Modernisierungsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen von 2.000 EUR bis 10.000 EUR können dabei durch einen 25 %-igen Zuschuss, größere Maßnahmen ab 10.000 € Kosten je Wohnung durch eine Zinsverbilligung im Hausbankenverfahren gefördert werden. Der Zinssatz beträgt dabei für die ersten 10 Jahre 2,95 % und für weitere 5 Jahre 5 %.
Zu beachten ist, dass bei beabsichtigter Inanspruchnahme von Zuschüssen mit den Maßnahmen nicht begonnen werden darf, bevor eine Förderung zugesagt ist.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unter der Tel.-Nr.: 02631/803239 der Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung in der Kreisverwaltung Neuwied, Herr Hirsch zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Homepages des Ministeriums der Finanzen Rheinland – Pfalz (www.fm.rlp.de) unter der Rubrik „Bauen“ oder der Landestreuhandstelle Rheinland – Pfalz (www.lth-rlp.de).

