Land fördert altengerechtes Wohnen
Fast alle wollen lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen. Insbesondere bei Senioren, die Eigentümer einer Immobilie sind, ist die Bereitschaft umzuziehen eher gering. Um aber bis ins hohe Alter in der gewohnten Umgebung leben zu können, sind oftmals erhebliche Anpassungen erforderlich. Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz fördert innerhalb des Modernisierungsprogramms bauliche Maßnahmen für ältere Menschen, um barrierefreies Wohnen im selbst genutzten Wohneigentum zu ermöglichen.
Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise die Verbreiterung von Türen, der Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche. Auch die Technik ist auf dem Vormarsch: Zunehmend findet der Einbau von elektronischen Dienstleistungen Beachtung, die zu erhöhter Sicherheit und mehr Selbstständigkeit verhelfen. Die Installation intelligenter Technologien, die zum Beispiel das Schließen der Fenster bei Regen und Sturm, die automatische Alarmweiterschaltung in Gefahrensituationen oder die Überwachung der Haustür ermöglichen, bieten Komfort, Unabhängigkeit und ein längeres selbstbestimmtes Leben. Eine gute Gesamtplanung und die Umsetzung der Maßnahmen in einem Schritt ist zu empfehlen.
Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen können von der einkommensabhängigen Förderung profitieren. Für ein vom Land zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen zahlt der Fördermittelempfänger 3,5 Prozent Zinsen in den ersten zehn Jahren. Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank.
Auch kleinere Maßnahmen fördert das Land: Liegt die Investitionssumme unter 10.000 Euro, zahlt die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz als zuständiges Förderinstitut einen Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings müssen die Antragsteller dabei zusätzlich zur einzuhaltenden Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes mindestens eine Wohnkostenbelastung von 20 % erreichen. Die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erteilen die Förderzusage; Anträge nehmen vor Beginn der Modernisierungsarbeiten die Kreisverwaltung Neuwied oder Verbandsgemeindeverwaltungen, in deren Gebiet das zu modernisierende Gebäude liegt, entgegen.
Für Immobilien im Bereich der Stadt Neuwied oder der Stadtteile wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neuwied.

