Leerstände nutzen:

Land Rheinland-Pfalz fördert Bau und Kauf in Ortskernen mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen

 

Es ist nicht mehr zu übersehen: In Ortskernen stehen zuweilen Wohnungen und sogar Häuser leer und warten auf neue Eigentümer. Eine gute Gelegenheit, um Wohneigentum in begehrter Lage zu erwerben und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Erhalt lebendiger Ortskerne beizutragen. Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz fördert den Kauf von Wohneigentum mit zinsgünstigen Landesdarlehen. Vom Singlehaushalt bis zur Großfamilie: Unterstützt werden alle, deren jährliches Bruttoeinkommen eine bestimmte Höhe einhält. Für den Kauf einer selbst genutzten Immobilie zahlt der Darlehensnehmer ein Prozent Zinsen jährlich in den ersten zehn Jahren. Die Einkommensgrenze für einen Vierpersonenhaushalt beträgt ca. 40.000 Euro. In einem weiteren Programm fördert das Land mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Hier liegt der Zinssatz bei einer Laufzeit von insgesamt fünfzehn Jahren vom ersten bis zum zehnten Jahr bei jährlich drei Prozent; vom elften bis zum fünfzehnten Jahr beträgt der Zinssatz fünf Prozent pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt höher als bei den Landesdarlehen und beträgt für einen Vierpersonenhaushalt etwa 52.000 Euro.

 

Meistens fallen beim Kauf eines Objektes gerade in Innerortslagen umfangreiche Modernisierungsarbeiten an. Auch hierfür gibt es Fördermittel: Den Einbau neuer Fenster, die Installation von Solarzellen zur Erwärmung von Brauchwasser, Wärmedämmung und vieles mehr fördert das Land mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Für das Darlehen sind in den ersten zehn Jahren dreieinhalb Prozent Zinsen pro Jahr fällig und in den folgenden zehn Jahren fünf Prozent. Ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen über 30.000 Euro ist über die gesamte Laufzeit gesehen etwa 3.500 Euro günstiger als ein Darlehen mit einem Zins von fünf Prozent. Für Investitionen bis 10.000 Euro gibt es außerdem einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Hierbei liegen die Einkommensgrenzen allerdings niedriger als bei der Förderung mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen. Ausführliche Informationen gibt die Kreisverwaltung Neuwied unter Tel.: 02631/803239 für Maßnahmen im Kreisgebiet ohne die Stadt Neuwied und die Stadtteile. Für Maßnahmen in der Stadt und in den Stadteilen von Neuwied wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neuwied unter Tel.: 02631/802648.

Im Programm "Wohnen in Orts- und Stadtkernen" können Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Neubaumaßnahmen in innerörtlichen Lagen einschließlich Abrisskosten gefördert werden. Für Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten zahlt die LTH einen Zuschuss bis zu 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Weiterführende Informationen erhalten Interessenten bei der LTH oder dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz, Löwenhofstraße, 55098 Mainz, Telefon 06131 13-3006, E-Mail: landestreuhandstelle@lth-rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de und bei Ihrer Kreisverwaltung Neuwied unter Tel.: 02631/803239 für Maßnahmen im Kreisgebiet ohne die Stadt Neuwied und die Stadtteile. Für Maßnahmen in der Stadt und in den Stadteilen von Neuwied wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Neuwied unter Tel.: 02631/802648.