Weihnachtszeit – Spendenzeit

 

In der Vorweihnachtszeit appellieren unzählige Organisationen an die Hilfsbereitschaft der Menschen. Mit Sach- und Geldspenden kann man viele gute und seriöse Projekte oder Menschen in der Region und in fernen Ländern unterstützen. Jeder, der spendet, möchte seinen Einsatz sinnvoll eingesetzt sehen. Für Spendenwillige ist es oft schwer, die richtige Auswahl zu treffen. Wer nicht Gefahr laufen will, dass seine Spenden in die falschen Hände gelangen, sollte die Tipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. beachten

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Spenden sind eine freiwillige Leistung, zu der man weder überredet, genötigt noch gezwungen werden sollte. Überlegen Sie genau, für welchen Zweck Sie spenden möchten. Informieren Sie sich umfassend über die Tätigkeitsfelder der in Frage kommenden Organisationen. Informationen finden Sie sich im Internet, in den Jahresberichten oder Projektbeschreibungen der Organisationen.

 

Eine gute Orientierungs- und Entscheidungshilfe bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit seinem „Spenden-Siegel“. Es wird an gemeinnützige Organisationen vergeben, die sich einer freiwilligen umfassenden Prüfung unterzogen haben. Nur Einrichtungen, die ihre Gelder transparent verwalten und zum großen Teil dem angegebenen Zweck zukommen lassen, erhalten das DZI-Gütezeichen nach umfassender und intensiver Prüfung für ein Jahr. Eine Übersicht über die geprüften Organisationen enthält der Spendenalmanach des DZI. Er kann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eingesehen werden. Die Liste ist auch unter www.dzi.de zu finden.

Aufmerksamkeit ist geboten, wenn regelmäßig wiederkehrende Zahlungen geleistet werden sollen. Hier handelt es sich meist um Verträge über Fördermitgliedschaften, bei denen Sie sich auch finanziell längerfristig binden. In diesen Fällen besteht in der Regel nicht das gesetzliche Recht innerhalb von zwei Wochen von der Verpflichtung zurückzutreten.

 

Lassen Sie sich bei Bargeldsammlungen den Sammelausweis zeigen und achten Sie darauf, dass die Sammelbüchsen verplombt sind. Wird an der Haustür gesammelt, sollte man eine Sammlungsgenehmigung der Ordnungsbehörde und den Sammelausweis verlangen. Aufpassen muss man auch bei Behinderten- und Blindenware. Waren von anerkannten Behindertenwerkstätten werden nicht an der Haustür oder am Telefon verkauft. Verkäufer von Blindenwaren müssen einen Blindenwarenvertriebsausweis haben. Wer mehr zum Thema Spenden wissen will, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz oder montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr an  das Verbrauchertelefon 09001 7780801 (1.50/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) wenden. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

 

Wer in Ihrer Nähe als Sicherheitsberater zur Verfügung steht, erfahren Sie bei der Seniorenbeauftragten des Landkreises Neuwied, Andrea Oosterdyk, Telefon 02631-803129, E-Mail: andrea.oosterdyk@kreis-neuwied.de.  Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei.rlp.de, Hotline 088/550660 und bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz, Telefon 0261/103-1 (Zentrale).