Arbeitsgemeinschaft Gemeindenahe Gesundheitsförderung begrüßt Nichtraucherschutzgesetz
Nichtraucher freuen sich, Raucher fühlen sich diskriminiert- zwischen diesen beiden Polen schwappt derzeit die Diskussion hin und her. Die Arbeitsgemeinschaft Gemeindenahe Gesundheitsförderung Neuwied, die sich seit 1995 regelmäßig mit aktuellen Gesundheitsthemen befasst, erinnert daran, dass in Deutschland jährlich über 3000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben.
Passivraucher leiden an denselben Krankheiten wie Raucher: Atemwegserkrankungen, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Im Nebenstromrauch der Zigarette – das ist der Rauch, der an der Spitze einer brennenden Zigarette entsteht – befinden sich viele Giftstoffe, wie Benzol, Cadmium und Formaldehyd. Zudem sind die Konzentrationen dieser Stoffe im Nebenstromrauch höher als im Hauptstromrauch – das ist der Rauch, den der Raucher inhaliert.
„Mit dem „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ (Bundesnichtraucherschutzgesetz) vom 20.07.2007 macht der Gesetzgeber deutlich, dass den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher gegenüber der Handlungsfreiheit der Raucher der Vorrang einzuräumen ist“, betont die Arbeitsgemeinschaft. Seit September gilt denn auch in den Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen Raucherverbot
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz wirkt auch auf Jugendschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung. So dürfen Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und Zigarettenautomaten sind bis Ende 2008 so umzurüsten, dass die unter 18-Jährigen keine Zigaretten erwerben können.
„Damit diese gesetzliche Regelung greift, sind auch die Erwachsenen gefordert“, so die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,“ ihr Verhalten ist oft Vorbild für die Jugendlichen. Nehmen Erwachsene den Nichtraucherschutz ernst und halten sich an die Gesetze, wird sich dies auch positiv auf die Jugendlichen auswirken“, ist die Arbeitsgemeinschaft überzeugt.
Arbeitgeber haben nicht nur die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauches zu schützen - was ja schon seit 2004 gilt - sondern haben, soweit erforderlich ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Diese Änderung wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, die auch in der Arbeitsgemeinschaft Gemeindenahe Gesundheitsförderung diskutiert wurden. „Welche Möglichkeiten hat z.B. ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber dieser Forderung nicht nachkommt? Wie kann man den Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz durchsetzen? Kann sich der Arbeitnehmer an den Personalrat/Betriebsrat wenden? Muss ein schlechterer rauchfreier Arbeitsplatz hingenommen werden? Wie steht es mit dem Nichtraucherschutz in Kantinen?“ Im Internet finden Interessierte unter www.who-nichtrauchertag.de/html/nrs erste Orientierungshilfen.
In Rheinland-Pfalz tritt am 15.02.2008 das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz in Kraft.
Ab diesem Datum ist das Rauchen in der öffentlichen Verwaltung, in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in Einrichtungen der Jugendhilfe, in Schulen, in Alten-und Pflegeheimen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Gaststätten, Universitäten und Fachhochschulen, in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, in Theatern, Kinos und Museen und in Sportstätten verboten.
Und die Raucher ? Wer sich angesichts so vieler rauchfreier Zonen gedrängt fühlt, über das Rauchen nachzudenken und evtl. daran etwas ändern möchte, findet Hilfe und Unterstützung bei allen Erwachsenenbildungseinrichtungen, die bei Bedarf Raucherentwöhnungskurse anbieten, bei Krankenkassen und der Deutschen Krebsgesellschaft. Auch im Internet finden aufhörwillige Raucher z.B. unter www.rauch-frei.info, Tipps zum Ausstieg. Telefonische Beratung bieten das Raucherberatungstelefon des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg unter der Telefon-Nr.: 06221 – 424200 und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Telefon-Nr. 01805 – 313131, an.

