Auch im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen - zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse ermöglichen altengerechtes Wohnen
Die meisten Menschen möchten auch im höheren Lebensalter selbst bestimmt und eigenverantwortlich leben. Bauliche Maßnahmen, die das Wohnen im Alter ermöglichen, unterstützt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modernisierungsprogramms mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen. Beispielsweise können die Verbreiterung von Türen, der Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche gefördert werden. Der Förderkatalog beinhaltet auch die Installation intelligenter Technologien, die zum Beispiel das Schließen der Fenster bei Regen und Sturm, die automatische Alarmweiterschaltung in Gefahrensituationen oder die Überwachung der Haustür ermöglichen.
Eigentümer von Wohnimmobilien können bei ihrer Hausbank für Investitionen von mindestens 10 000 und höchstens 30 000 Euro ein zinsverbilligtes Darlehen beantragen. Beträgt die Wohnungsgröße mehr als 65 Quadratmeter, steigt der Höchstbetrag. Der Zinssatz beläuft sich auf 2,95 Prozent jährlich für zehn Jahre. Für die Inanspruchnahme des Darlehens ist das Haushaltseinkommen maßgeblich. Grundlage für den Antrag über die Hausbank ist die Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie, die von der Kreisverwaltung Neuwied für Gebäude im Landkreis Neuwied und von der Stadtverwaltung Neuwied für Gebäude innerhalb der Stadt Neuwied bzw. der Stadtteile ausgestellt wird.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Das jährliche Bruttoeinkommen für einen Zweipersonenhaushalt liegt hier bei etwa 29 200 Euro. Anträge nimmt die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung entgegen.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz, 55098 Mainz, Telefon 06131 13-3006, E-Mail: LTH@lth-rlp.de . Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de oder bei der Kreisverwaltung Neuwied, Herr Hirsch, Tel.: 02631/803239, Stadtverwatung Neuwied, Herr Bermel, Tel.: 02631/802648.

