Die Kraft der Sonne nutzen – das Land Rheinland-Pfalz fördert Solaranlagen
Steigende Energiepreise erfordern auch in Privathaushalten neue Lösungen. Wer nachhaltig sparen will, investiert am Besten in energiesparende Maßnahmen – beispielsweise bieten Solaranlagen eine preisgünstige und unabhängige Wärmeversorgung. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Modernisierungsprogramms unter anderem die Montage von Solaranlagen für Heizung und Warmwasser mit zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen. Um einen größeren Einspareffekt zu erzielen, empfiehlt sich gleichzeitig die Erneuerung der Heizungsanlage.
Eigentümer von Wohnimmobilien können für Investitionen von mindestens 10 000 und höchstens 30.000 Euro ein zinsverbilligtes Darlehen beantragen. Der Höchstbetrag steigt, wenn die Wohnungsgröße mehr als 65 Quadratmeter beträgt. Der Zinssatz liegt bei 2,95 Prozent in den ersten zehn Jahren. In den folgenden fünf Jahren werden dann Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozent fällig.
Ein Vierpersonenhaushalt kann über ein jährliches Brutto-Einkommen von etwa 63 000 Euro verfügen, um ein Förderdarlehen für die Modernisierung des selbst genutzten Wohneigentums zu beantragen. Bei vermieteten Wohnungen wird vorausgesetzt, dass die anfängliche Miete nach Abschluss der Arbeiten eine bestimmte Höhe einhält.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Das jährliche Bruttoeinkommen für einen Vierpersonenhaushalt liegt hier bei etwa 43 500 Euro. Anträge nimmt die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung entgegen.
Bei zinsverbilligten Darlehen gilt: Für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird zunächst eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt, die von der zuständigen Kreisverwaltung Neuwied für Gebäude im Landkreis Neuwied (ohne die Stadt Neuwied und deren Stadtteile) ausgestellt wird. Diese Bestätigung ist Grundlage für den Antrag über die Hausbank. Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz, 55098 Mainz, Telefon 06131 13-3006, E-Mail: LTH@lth-rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de oder bei Kreisverwaltung Neuwied Tel.: 02631/803239; für Gebäude innerhalb der Stadt Neuwied 02631/802648.

