Zwei Straßenausbaumaßnahmen beschlossen
Zwei Straßenausbaumaßnahmen hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen: So wird sich der Landkreis Neuwied mit einem Kostenanteil von 380.000 Euro (Gesamtkosten 758.000 Euro) am Ausbau der K 57, Ortsdurchfahrt Kölsch-Büllesbach bis Priestersberg beteiligen. Die K 57 wurde in den letzten Jahren von Mendt in Richtung L 275 in mehreren Teilabschnitten ausgebaut. Nunmehr ist beabsichtigt, auch die Ortsdurchfahrt Kölsch-Büllesbach mit der freien Strecke bis Priestersberg auf einer Gesamtlänge von 780 Metern auszubauen.
Wegen der erstmaligen Kanalisierung des Ortes durch die Verbandsgemeindewerke Asbach und dem sehr schlechten Zustand der derzeitig zu schmalen Fahrbahn ist ein Neuausbau in der Ortslage unumgänglich. Außerhalb der Ortslage kann die Erneuerung als Bestandsausbau erfolgen. Einschließlich notwendiger Entwässerungsrinnen erhält die Straße eine Fahrbahnbreite von 5,25 Metern. In der Ortslage Kölsch-Büllesbach wird die Ortsgemeinde Buchholz einen 1,5, Meter breiten einseitigen Gehweg anlegen.
Die zweite Maßnahme - eine 480 Meter lange Teilstrecke der K1 Ortsdurchfahrt Rheinbrohl in der Arienheller Straße und der Mozartstraße - kostet den Landkreis rund 292.000 Euro (Gesamtkosten 582.000 Euro). Die Verbandsgemeindewerke Bad Hönningen müssen hier den Mischwasserkanal und die Wasserleitung erneuern. Diese stark frequentierte Teilstrecke der Kreisstraße weist Netzrisse und Unebenheiten auf. Auch der Straßenunterbau ist nicht ausreichend. So wurde mit den VG-Werken eine gemeinsame Erneuerung bzw. ein Ausbau der Fahrbahn vereinbart. Die vorhandenen Bordsteine und Gehwege können erhalten bleiben.

