Optionsrecht zum Erhalt des städtischen Jugendamtes bewahren - Hallerbach: Kosten/Nutzen sorgfältig prüfen
Im Zuge der Kommunalreform ist vorgesehen, dass große kreisangehörige Städte künftig keine eigenen Jugendämter mehr unterhalten können. Der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach tritt dafür ein, dass großen kreisangehörigen Städten von der Größenordnung der Stadt Neuwied grundsätzlich die Option erhalten bleibt, ein eigenes Jugendamt zu unterhalten. Diese Position hat Hallerbach auch in Gesprächen und Schreiben an den Landkreistag Rheinland-Pfalz vertreten.
Der 1. Kreisbeigeordnete betonte, dass in diesem Zuge allerdings auch die derzeitigen Regelungen über die Kostenerstattung des Landkreises an die Stadt Neuwied, die auf das Landesfinanzausgleichsgesetz zurückgehen, überarbeitet werden müssen.
Gegenwärtig ist der Landkreis Neuwied nicht berechtigt, die Zuständigkeit für die Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Neuwied unmittelbar wahrzunehmen, gleichzeitig aber verpflichtet, der Stadt Neuwied in einem hohen Umfang die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
„Städten von der Größenordnung Neuwieds sollten weiterhin die Möglichkeit erhalten, die Aufgaben der Jugendhilfe selbst zu gestalten. Allerdings muß dann auch über die zugrunde liegenden finanziellen Regelungen bzw. die Lastenverteilung zwischen kreisangehöriger Stadt und dem Landkreis gesprochen werden“, betont Hallerbach. Sofern im Zuge der Kommunalreform kreisangehörige Städte doch die Option behielten, ein eigenes Jugendamt zu unterhalten, müssten daher auch die für die Finanzierung maßgeblichen landesrechtlichen Regelungen überprüft werden. Zudem müssten Landkreise auch das Recht erhalten, Aufgaben der Jugendhilfe an sich zu ziehen, wenn dadurch eine effizientere Aufgabengestaltung möglich sei.

