Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Schweinepest vom 09. Februar 2009 (Az.: 23 174-10-2)

 

Am 09.02.2009 wurde in Wissen, Landkreis Altenkirchen, der Ausbruch der klassischen Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt.

 

Weitere Schweinepestnachweise wurden zuvor in Lohmar, Hennef/Sieg und Rösrath, Nordrhein-Westfalen geführt. Angesichts der erkennbaren Ausbreitungstendenz der Schweinepest bei Wildschweinen und den Vorgaben der Schweinepestverordnung ist es erforderlich auch in Rheinland-Pfalz einen gefährdeten Bezirk auszuweisen.

 

 

Tierseuchenrechtliche Anordnung

 

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