Fördermittel für Bau, Kauf und Modernisierung - Zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse in Rheinland-Pfalz

 

Das Land Rheinland-Pfalz hilft bei der Finanzierung. Die Fördermittel des Programmjahres 2009 stehen abrufbereit. Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Land mit zinsverbilligten Darlehen, die bei der Hausbank beantragt werden. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Förderdarlehen ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Für den Antrag bei der Hausbank wird zunächst eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.

 

Wer sein selbst genutztes Wohneigentum oder seine vermietete Wohnung modernisieren möchte, kann ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank beantragen. Der Förderkatalog deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab. Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums ist auch hier eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie notwendig.

 

Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, zur Einsparung von Energie und Wasser und bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen fördert das Land mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt.

 

Neben der Bildung von Wohneigentum und der Modernisierung unterstützt das Land die Schaffung von Mietwohnraum: im Wohnungsbestand durch den Kauf von Belegungsrechten, für den Neubau von Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen. Wohnungen für Familien mit Kindern und ältere Menschen sind besonders förderungswürdig. Anfänglich darf nur eine Miete berechnet werden, die unterhalb des Marktmietenniveaus liegt.

 

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de.  Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de oder für Objekte im Landkreis Neuwied ohne Stadt Neuwied und Stadtteile: bei Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56562 Neuwied, Tel.: 02631/803239, für technische Fragen zur Modernisierung oder beim Bau/Erwerb: 02631/803270.

 

Bei Objekten aus dem Bereich der Stadt Neuwied und der Stadtteile wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Neuwied unter Tel:: 02631/802648.