Erziehung- und Familienberatungsstellen in der Region gesichert
Der Fortbestand der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in der Region und damit für rund 500.000 Einwohner ist gesichert: In Kooperation konnte eine übergreifende Abstimmung von sechs Jugendämtern und drei freien Trägern der evangelischen und katholischen Kirche in Koblenz, Mayen und Neuwied erreicht werden. Die Regelung hat Modellcharakter.
Die Existenz der Beratungsstellen war ins Wanken geraten. Die Kosten zur Unterhaltung der Beratungsstellen sind stetig nach oben gegangen und haben die Träger vor Probleme gestellt.
Ein Wegbrechen der vorhandenen Angebote war für den Ersten Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach nicht hinnehmbar: „Diese Stellen leisten eine ausgezeichnete Arbeit. Außerdem entlasten sie auch die Jugendämter, die deren Arbeit sonst hätten auffangen müssen – was in dem Maß gar nicht möglich gewesen wäre.“ Bereits 2007 begannen die intensiven Verhandlungen zum Neuabschluss mit dem Ziel: Eine Vereinbarung über festgelegte Leistungen und zur Mitfinanzierung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen an den Standorten Koblenz, Mayen und Neuwied – also über die Kreisgrenzen hinaus, zu formulieren. Verhandlungspartner waren das Bistum Trier, die Evangelischen Kirchenkreise Koblenz und Wied sowie die Jugendämter der Landkreise Mayen-Koblenz und Neuwied, der Städte Koblenz, Andernach, Mayen und Neuwied.
Der Fortbestand der Beratungsstellen ist durch die Abstimmung aller Beteiligten nun auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept zunächst bis 2012 gewährleistet. Hierfür erhalten die Träger der Beratungsstellen einen kommunalen Finanzierungsanteil von insgesamt 500.000 Euro pro Jahr, wodurch die in den letzten Jahren erfolgte stetige Steigerung der Eigenanteile der kirchlichen Träger abgefedert werden konnte.
Dr. Andreas Zimmer vom Bistum Trier, für die Erziehungs- und Familieberatungsstellen im Bistum zuständig, ist begeistert von der erreichten Lösung: „Ich kann nur unterstreichen, dass hier etwas gelungen ist, was bisher einmalig in Rheinland-Pfalz ist. Für eine ganze Region gibt es einen gemeinsamen Vertrag. Das hat Modellcharakter und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern in diesem Raum, auch künftig auf Beratung zurückgreifen zu können.“ Bürger der beteiligten Kommunen können jetzt leichter als bisher auf eine der fünf Beratungsstellen ihrer Wahl zurückgreifen. Ein Vorteil für die Betroffnen: Je nach persönlicher Problemlage können sie sich eine Beratungsstelle aussuchen, die nicht in der Nähe des eigenen Wohnortes ist, die Anonymität der Beratung ist leichter gewährleistet.
Erziehungsberatung zwischen Hilfe zur Erziehung und Prävention umfasst ein vielschichtiges Aufgabenspektrum: Erziehungsberatung nach dem Sozialgesetzbuch ist eine Leistung der Jugendhilfe und gehört zu den Hilfen zur Erziehung: „Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte. Das Ziel ist, individuelle und familienbezogene Probleme zu klären und zu bewältigen“, so Hallerbach.
Wird ein erzieherischer Bedarf von der Beratungsstelle festgestellt, kann diese Hilfe gewährt werden. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung nicht nur freiwillig, sondern auch kostenlos. Dabei sind die Berater selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. „Niedrigschwelliges“ Angebot heißt das in der Fachsprache des Jugendamts. Dies bedeutet nichts anders, als dass die Rat suchenden Eltern oder Jugendlichen sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle wenden können, ohne erst den Umweg über das Jugendamt gehen zu müssen.
Erziehungsberatung kann von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei Beratungsstellen oder anderen Diensten direkt in Anspruch genommen oder auch vom Jugendamt als geeignete Hilfe vermittelt werden.
Neben der Erziehungsberatung nehmen die Beratungsstellen auch weitere Aufgaben wahr. Hierzu gehören vorsorgende Leistungen im Sinne von Information, Aufklärung und Bildung bei fallübergreifenden Maßnahmen (Vorträge, Seminare, Gesprächsrunden, Medien). Diese Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie sollen dazu beitragen, dass Mütter und Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
Sie übernehmen die Beratung von Müttern und Vätern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei Umgangsregelungen und der Durchführung des betreuten Umgangs. Ziel: Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle der Trennung und Scheidung die Beibehaltung einer förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.


