Kindeswohl und Kindergesundheit stehen im Vordergrund

 

Mit dem Ziel, der Gründung eines lokalen Netzwerkes zur Förderung von Kindeswohl und Kindergesundheit in der Stadt sowie im Landkreis Neuwied trafen sich Fachleute aus dem Bereich der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens zur gemeinsamen Auftaktveranstaltung des Stadt- und Kreisjugendamtes Neuwied im Neuwieder Heimathaus. Über 200 Interessierte waren der Einladung von Oberbürgermeister Nikolaus Roth und dem Ersten Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach gefolgt und dokumentierten damit die große Bedeutung dieses Themas.

 

Hallerbach appellierte an die Kooperationsbereitschaft aller Akteure – innerhalb und außerhalb der direkten Jugendhilfe. Er legte in seiner Begrüßung die Bedeutung des 2008 in Kraft getretenen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit dar: „Ziel ist es, Risiken für die Entwicklung von Kindern frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig geeignete Förder- und Hilfeangebote für die Familien bereitzuhalten.“ Zahlen, so Hallerbach weiter, belegten dies deutlich.

 

Neben zahlreichen anderen Aufgaben erhielten  2008 rund 650 Kinder und Jugendliche Hilfe zur Erziehung in unterschiedlichster Form. Der Soziale Dienst habe darüber hinaus in mehr als 350 Fällen Familien formlos betreut und beraten. Das Kreisjugendamt erfasst seit 2007 systematisch auch die Zahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. 2008 wurden allein im Kreisgebiet (ohne Stadt Neuwied) 173 Hinweise erfasst und durch Fachkräfte des Jugendamtes überprüft.

 

Drei Referenten beleuchteten die Thematik aus ihren fachlichen Blickwinkeln. Michaela Heinen von der Servicestelle Kindesschutz stellte die Ziele des Landesgesetzes und Aufgaben der lokalen Netzwerke vor: „Schätzungen gehen von 5-10 % vernachlässigter Kinder in Deutschland aus, bundesweit sind ca. 80 bis 100 Todesfälle pro Jahr zu beklagen, Neugeborene und Säuglinge sind besonders betroffen.“ Besorgniserregend sei auch die Zahl der Sorgerechtsentzüge, die bundesweit vor allem bei Kindern unter 3 Jahren am höchsten sei.

 

Dr Hilde Hamm vom Neuwieder Gesundheitsamt skizzierte die Aufgaben und Vorgehensweise des Kinder- und Jugendärztlichen Bereiches. So sei das Gesundheitsamt beauftragt, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, die es versäumt haben, eine Vorsorgeuntersuchung für ihr Kind wahrzunehmen.

 

Ebenso wie die anderen Referenten sieht es das Kreisjugendamt als Hauptaufgabe an, durch Information und Prävention vorzubeugen. Dabei sei das Prinzip „Hilfe statt Eingriff“ Grundlage für das Handeln des Jugendamtes, so Jürgen Ulrich vom Kreisjugendamt Neuwied. „Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten anzubieten. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts schließlich für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen“, so Ulrich.