Abfallberatung Neuwied informiert - Richtige Entsorgung von Energiesparlampen - Müll-tonnen sind tabu
Energiesparlampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber, deshalb ist eine Entsorgung über die Mülltonne gesetzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für alle anderen Arten von Leuchtstofflampen, wie zum Beispiel Neonröhren. „Ein richtiger Entsorgungsweg ist die unversehrte Abgabe bei den kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen Linz, Neuwied und Linkenbach. Von hier aus gelangen die Leuchten in spezielle Zerlegebetriebe zur Rückgewinnung des Quecksilbers und der übrigen Bestandteile“, erklärt aus aktuellem Anlass der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.
Verschiedene Elektrofachgeschäfte nehmen ebenfalls Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zur Entsorgung an. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht jedoch nicht. Wer gleichzeitig weiteren Elektronikschrott zu entsorgen hat, kann das kostenlose Abholsystem des Landkreises Neuwied in Anspruch nehmen. Die Anmeldung erfolgt über den Entsorgungsscheck für haushaltsübliche sperrige Abfälle, Kategorie Elektronikschrott. Entsorgungsschecks befinden sich im aktuellen Abfuhrkalender. Ersatzschecks sind ebenfalls bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, den Bürgerbüros von Stadt und Landkreis Neuwied und an den Abfallentsorgungsanlagen erhältlich. Eine Anmeldung zur Abholung kann auch online unter www.abfall-nr.de erfolgen. Für größere Mengen an Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen die nicht aus privaten Haushalten stammen, ist das herstellereigene Rücknahmesystem Lightcycle www.lightcycle.de mit spezieller Logistik zuständig. „Die Einhaltung des gesonderten Entsorgungsweges ist aus abfallrechtlichen und insbesondere gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig", unterstreicht der zuständige Abfalldezernent Achim Hallerbach.
In diesem Zusammenhang weist Hallerbach auf die verbesserte Energieeffizienz und die damit einher gehende deutliche CO2-Einsparung durch die Verwendung von Energiesparlampen hin, was der Ressourcenschonung und dem Klimaschutz sehr zuträglich sei.
Herkömmliche Glühbirnen und Halogenleuchtmittel sind von den vorgenannten Regelungen nicht betroffen und können weiterhin über die graue Tonne entsorgt werden. Weitere Informationen: Abfallberatung der Kreisverwaltung Neuwied, Tel. 02631/803-308.


