Höchstrichterliches Urteil zur Altpapiersammlung - Hallerbach: Position der Kommunen gestärkt
„An der Altpapiererfassung über die Blaue Tonne wird sich im Landkreis Neuwied nichts ändern“, kommentiert der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach das in der vergangenen Woche mit Spannung erwartete Urteil zur gewerblichen Sammlung von Altpapier. Umstritten war bislang, ob eine gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen rechtlich zulässig ist.
„Damit sind die kürzlich aufgeflammten Verunsicherungen vom Tisch. Altpapier aus dem Privatbereich bleibt in unserer Erfassungshoheit“, so Achim Hallerbach.
Die unklare Rechtslage habe andernorts bereits zu einem Wettlauf zwischen privaten Entsorgungsfirmen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommunen) geführt. So sahen sich bundesweit manche Bürger über Nacht mit der Altpapiertonne einer privaten Entsorgungsfirma vor ihrer Haustür konfrontiert. Die Leipziger Richter vertraten nun die Auffassung, dass private Haushalte ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile - den Wertstoffen - grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen haben. „Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Entsorgungszuständigkeit der Kommunen für Abfälle aus privaten Haushalten ganz klar bestätigt“, zitiert Achim Hallerbach das höchstrichterliche Urteil. „Klare Rahmenbedingungen sind unabdingbar für die Weiterentwicklung einer fortschrittlichen und ökonomisch wie ökologisch tragfähigen kommunalen Abfallwirtschaft“ so Hallerbach. Auch sei der Begriff des „öffentlichen Interesses“, das einer privatwirtschaftlichen Wertschöpfung aus Haushaltsabfällen entgegen gesetzt werden kann, nun präzisiert und die Belange der Kommunen deutlich aufgewertet worden.
Alle Wertstoffe aus den Haushalten sind somit Bestandteil der Wertschöpfungskette in Punkto Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. „Für die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Neuwied ist dieser Sachstand ein wichtiger Bestandteil zur Gebührenstabilität. Es kann nicht sein, dass die werthaltigen Abfälle Dritte bekommen und die restlichen behandlungs- und kostenintensiven Abfälle die Kommunen übernehmen müssen - und letztlich die Bürger über die Gebühren zu bezahlen haben“, unterstrich der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.
Auch der kommunale Entsorgerverband (VKS im VKU) sieht sich in der bisherigen Meinung bestätigt, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entsorgungszuständigkeit eindeutig den Kommunen zuspricht.

