Kindergarten beitragsfrei für alle Dreijährigen - Hallerbach: Deutliche finanzielle Entlastung für Familien

 

Die Beitragsfreiheit für alle dreijährigen Kindergartenkinder bringt eine deutliche finanzielle Entlastung für Familien im Landkreis Neuwied. „Von der Beitragsfreiheit profitieren zur Zeit nach ersten Schätzungen rund 3.000 Kinder/Eltern kreisweit. Ich bin froh, dass gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit viele Familien aufgrund der Beitragsfreiheit eine finanzielle Entlastung erfahren“, freut sich der zuständige 1. Kreisbeigeordnete, Achim Hallerbach. Das 2006 in wesentlichen Teilen novellierte rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz regelt, dass der Besuch des Kindergartens nach und nach beitragsfrei wird. Nachdem 2006 in einem ersten Schritt alle Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung von der Beitragsfreiheit profitieren konnten, erstreckt sich – nach Übergangszeiträumen – die Beitragsfreiheit seit dem 01.09.2009 auf alle Kinder, die vor dem 01. September 2006 geboren wurden, also jetzt schon drei Jahre alt sind.

 

Beitragspflichtig ist der Kindergartenbesuch zur Zeit nur noch für die Kinder, die am 01. September noch keine drei Jahre alt waren. Für sie ist aber spätestens ab dem 01.08.2010 der Kindergartenbesuch beitragsfrei. Ab dann gilt die Beitragsfreiheit im Kindergarten – parallel zum gleichzeitig einsetzenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz – für alle Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr.

 

„Mit der Beitragsfreiheit soll ein sehr deutlicher Anreiz geschaffen werden, dass möglichst alle Kinder den Kindergarten besuchen und von den dortigen Förderangeboten profitieren“, so Achim Hallerbach.

 

Beitragsfreiheit bedeutet aktuell, dass Eltern, deren Kind vor dem 01.09.2006 geboren ist, keinen Elternbeitrag mehr zahlen müssen. Dies gilt für den „normalen“ Kindergartenplatz genauso wie für den erhöhten Elternbeitrag bei Ganztagsbetreuung. Im Einzelfall kann sich dadurch für Eltern im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied eine finanzielle Entlastung von bis zu 1.344 Euro jährlich ergeben.

 

Die jeweiligen Träger und Verwaltungsstellen der Kindergärten haben „ihre“ Eltern über die Beitragsfreiheit rechtzeitig vorab informiert.