Sommerferien in der Kindertagesstätte: für Ferienbetreuung ist gesorgt Hallerbach: Versorgungslücken derzeit nicht erkennbar – Bedürfnisse sind gedeckt

 

Kreis Neuwied – In Kürze beginnen die Sommerferien. Die Schülerinnen und Schüler haben dann sechs Wochen, bis zum 21. August unterrichtsfrei. Ferien machen in diesem Zeitraum auch die Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied. Die dauern allerdings höchstens bis zu drei Wochen. Zeit, die Eltern für gemeinsame Urlaube oder Ferienaktivitäten mit ihren schulpflichtigen und auch den noch nicht schulpflichtigen Kindern einplanen können.

Dass dies in dem mitunter für berufstätige Eltern engen Zeitfenster nicht immer realisierbar ist, ist auch den Verantwortlichen bekannt. Deshalb sieht eine Neuregelung des Sozialgesetzbuches VIII – Kinder- und Jugendhilfe vor, dass dann, wenn Kindertagesstätten in den Ferien geschlossen werden, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe – sprich: das örtliche Jugendamt – für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen hat.
Das Kreisjugendamt – selbst nicht Träger von Kindertagestätten – hat die Rahmenbedingungen für diese Form der Ferienbetreuung bereits frühzeitig mit den Trägern der Kindertagesstätten erörtert. Das bisherige Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: „Die Möglichkeiten, für Kinder bei Bedarf während der Schließzeiten des „eigenen“ Kindergartens eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen, sind Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Kindergartenträgern, -leitungen und -teams vielfältig,“ erklärt der zuständige 1. Kreisbeigeordnete, Achim Hallerbach.
„Angefangen bei Absprachen benachbarter Kindertagesstätten über versetzte Ferienzeiten über Kooperationen zwischen Kindertagesstätten in benachbarten Gemeinden oder die Reduzierung der Schließzeiten auf nur 14 Tage während der Sommerferien bis hin zum Angebot von „Feriengruppen“ im Kindergarten reicht die momentane Angebotspalette. Ergänzt durch Angebote der Kindertagespflege ist das ein recht breites Spektrum, das wir Eltern anbieten können, die die Betreuung ihrer Kinder in den Ferienzeiten der Kindertagesstätte nicht selbst übernehmen können, zeigt der zuständige Beigeordnete auf.
„Die Angebote in den einzelnen Kindergärten sind offenkundig so gut aufeinander und miteinander und auch auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt, dass wir hier als Jugendamt im Rahmen unserer Sicherstellungsverpflichtung kaum noch angesprochen werden,“ freut sich der zuständige 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Ein großes Lob gelte der guten Kommunikation und Koordination zwischen den einzelnen Einrichtungen.
Hierzu trägt sicherlich auch die vorausschauende Planung der Ferienzeiten bei, die in vielen Kindertagesstätten schon fast ein Jahr im Voraus mit den Eltern kommuniziert wird.
Für die bevorstehenden Sommerferien gibt es kreisweit bis jetzt lediglich einen Einzelfall, in dem das Jugendamt unterstützend tätig ist.

Beispiele:
Die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Linz planen ihre Ferienzeiten versetzt, um während der kompletten Ferienzeit ein durchgehendes Betreuungsangebot sicherstellen zu können (so zum Beispiel zwischen den Kindergärten in St. Katharinen und Vettelschoß).
Mit gutem Erfolg bietet zum Beispiel die Katholische Kindertagesstätte in Buchholz eine Ferienbetreuung in einer „Feriengruppe“ an.
In zwei „Blöcken“ finden auch die Ferienzeiten in den Kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Puderbach statt. Die Kindergärten, die in der ersten Ferienhälfte schließen, nehmen in der zweiten Hälfte Kinder mit Betreuungsbedarf aus den benachbarten Kitas auf und umgekehrt.