Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden – finanziert mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz
Die meisten Menschen möchten auch im höheren Lebensalter selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben. Bauliche Maßnahmen, die das Wohnen im Alter ermöglichen, unterstützt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modernisierungsprogramms mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung.
Beispielsweise zählen die Verbreiterung von Türen, der Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche zu den Fördermaßnahmen. Der Förderkatalog beinhaltet auch die Installation intelligenter Technologien, die zum Beispiel das Schließen der Fenster bei Regen und Sturm, die automatische Alarmweiterschaltung in Gefahrensituationen oder die Überwachung der Haustür ermöglichen.
Eigentümer von Wohnimmobilien können bei ihrer Hausbank ein zinsverbilligtes Darlehen beantragen. Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Grundlage für den Antrag über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) ist die Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie, die von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ausgestellt wird.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Anträge nimmt die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen.
Manchmal vorteilhafter: Neubau oder Kauf
Wer sich im Alter für den Bau oder Kauf von Wohneigentum entschließt, sollte mit den Fördermitteln des Landes rechnen. Auch in diesem Förderprogramm gelten Einkommensgrenzen. Gefördert wird der Bau oder Kauf von Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen der Hausbanken. Die Höhe dieser Förderdarlehen richtet sich nach dem jährlichen Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Antrag ist über die Hausbank bei der LTH zu stellen. Zuvor wird eine Bestätigung für die Inanspruchnahme von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.
Der späte Schritt in die eigenen vier Wände hat einen entscheidenden Vorteil: Das Haus wird direkt für altersgerechtes Wohnen gestaltet. Gefragt sind vor allem Wohnen auf einer Ebene, offene Küchen- und Wohnbereiche, großzügige Bäder und elektronische Dienstleistungen.
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: www.lth-rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de oder bei für Objekte im Landkreis Neuwied ohne Stadt Neuwied und Stadtteile: bei Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56562 Neuwied, Tel.: 02631/803239, für technische Fragen zur Modernisierung oder beim Bau/Erwerb: 02631/803270.
Bei Objekten aus dem Bereich der Stadt Neuwied und der Stadtteile gibt es die Infos bei der Stadtverwaltung Neuwied unter Tel:: 02631/802648.

