Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen
Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass alle Personen, die Kinder in Tagespflege betreuen, grundsätzlich eine sog. Pflegeerlaubnis benötigen. Die Pflegeerlaubnis ist erforderlich unabhängig davon, ob die Tagespflege aus öffentlichen Mitteln oder privat finanziert wird. Die Pflegeerlaubnis wird durch die örtlichen Jugendämter ausgestellt. Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis ist der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung oder der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen.
In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Neuwied bieten die Volkshochschule Neuwied und die Kath. Familienbildungsstätte Neuwied Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen an. Diese Lehrgänge werden auch im Jahr 2007 durch das Land Rheinland-Pfalz sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziell gefördert.
Im nächsten Kurs bei der Familienbildungsstätte Linz gibt es derzeit noch freie Plätze, er beginnt am 6. November 2009. Ansprechpartnerin: Ute Gilles-Adenauer, Telefon 02644 /4163 oder sekretariat@fbs-linz.de
Die Teilnahme ist grundsätzlich für Interessierte aus dem Landkreis Neuwied einschließlich der Stadt Neuwied möglich.

