Sind Migrantinnen Opfer zweiter Klasse? Fachtagung im Röntgen-Museum beleuchtete Konsequenzen des Migrationshintergrundes für Opfer und Hilfesystem
Schon der Blick ins Publikum machte deutlich: Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist ein international bekanntes Problem. Doris Eyl-Müller, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied konnte im Namen des Runden Tisches Rhein-Westerwald Vertreterinnen und Vertreter aus Großbritannien, der Slowakei und Bulgarien begrüßen. Gemeinsam mit der Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e.V. aus Kasbach nehmen sie an einem EU-Projekt teil, um sich über staatliche Handlungsmöglichkeiten zu informieren, mit denen die Gewaltspirale in engen sozialen Beziehungen durchbrochen werden kann.
Ein Programmpunkt war die Fachtagung „Migrantinnen – Vom Opferschutz ausgeschlossen? Konsequenzen des Migrationshintergrundes auf die Anwendung des Opferschutz- und Polizeiordnungsgesetz“ des Runden Tisch Rhein-Westerwald und des Netzwerkes gegen Gewalt Neuwied, die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Mainz unterstützt wurde.
Auch Roland Graßhof, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migration des Landes Rheinland-Pfalz verdeutlichte in seinem Grußwort die gesellschaftspolitische Bedeutung des Themas.
Sabine Peruche, Rechtsanwältin aus Koblenz, legte dar, dass auch das Opferschutz- und Polizeiordnungsgesetz an seine Grenzen stößt, wenn sich die Opfer nicht aktiv in das Verfahren einbeziehen lassen. Dass dies Voraussetzung trotz allen Opferschutzes auch bei Frauen mit Migrationshintergrund ist, unterstrich die zweite Referentin, Rechtsanwältin Kerstin Müller aus Köln. Der ausländerrechtliche Status des Opfers, der sich aus dem Asylrecht oder dem Aufenthaltsgesetz ergebe, verkompliziere in manchen Fallkonstellationen zwar die Anwendung des Opferschutzgesetzes, Grundvoraussetzung für alles Weitere sei aber auch hier die aktive Rolle des Opfers. „An den geschilderten und analysierten konkreten Fällen aus der Praxis wird eines deutlich: den klassischen Musterfall gibt es nicht“, stellte die Moderatorin der Veranstaltung, Beate Ullwer, Gleichstellungsbeauftragte des Westerwaldkreises, fest, „diese Tatsache macht die Beratung Betroffener in den Interventions- und Beratungsstellen nochmals schwieriger, als dies bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen ohnehin schon ist. Nur gute Aufklärung, die Bestärkung der Opfer, sich aktiv zu Wehr zu setzen und die Möglichkeiten des Rechtsstaates in Anspruch zu nehmen, kann den Opfern helfen, die Gewaltsituation zu beenden“, fasste Beate Ullwer die Vorträge zusammen.


