Altengerechtes und barrierefreies Wohnen – finanziert mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz
Die meisten Menschen möchten auch im höheren Lebensalter selbstbestimmt und eigenverantwortlich in den eigenen vier Wänden leben. Bauliche Maßnahmen, die das Wohnen im Alter ermöglichen und erleichtern, unterstützt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modernisierungsprogramms mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Der Förderkatalog beinhaltet unter anderem die Verbreiterung von Türen, den Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche.
Ab diesem Jahr zählt auch der Einbau von technischen Unterstützungssystemen zu den förderfähigen Maßnahmen – ein wichtiger Baustein, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern und ihnen zu ermöglichen, länger in der eigenen Wohnung zu verbleiben. Konkret werden gefördert: Vorrichtungen für die Abschaltung von Lichtquellen und elektrischen Geräten, wie beispielsweise Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschinen, über ein zentrales Steuerungssystem bedienbare elektrische Rollläden sowie die Anschaffung des erforderlichen, einfach bedienbaren Steuerungsgeräts. Zusätzlich gibt es Fördermittel für die Anbringung von Sensoren an Fenstern und Haustüren, die offene Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung anzeigen, sowie Bewegungsmelder und Wasserflusssensoren, die Aufschluss über Aktivitäten der Bewohner geben. Dies dient vor allem der Sicherheit.
Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein zinsverbilligtes Darlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragen. Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Grundlage für den Antrag ist die Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie, die von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ausgestellt wird.
Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Anträge nimmt die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen.
Informationen erhalten Interessenten auf den Internetseiten der LTH unter www.lth-rlp.de oder der bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56562 Neuwied, Tel.: 02631/803239 für Objekte im Landkreis Neuwied ohne die Stadt Neuwied und Stadtteile:, für technische Fragen zur Modernisierung oder beim Bau/Erwerb wählen Sie 02631/803270.
Bei Objekten aus dem Bereich der Stadt Neuwied: Stadtverwaltung Neuwied unter Tel. 02631/802648.

