Das neue Naturschutzrecht im heimischen Garten

 

Am 1. März ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Es ist nunmehr unmittelbar geltendes Recht geworden. Es löst im Wesentlichen das bisherige Landesnaturschutzgesetz ab. Einige Neuigkeiten sorgen für konkrete Konsequenzen in den Gärten im Landkreis Neuwied. Nach der bisherigen Rechtslage war es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken oder Gebüsche zu roden, abzuschneiden, zurückzuschneiden oder abzubrennen.

 

Das Verbot bezog sich ausdrücklich auf den Außenbereich. Diese Regelung hat Fortbestand.  Es galt aber nicht für den Garten am Haus. Das ist nun anders. Das neue Bundesnaturschutzgesetz dehnt diesen Schutz nun ausdrücklich auch auf die Hausgärten aus und erweitert die Verbotstatbestände nunmehr um dortige Bäume. Das ist neu. Die Konsequenzen sind weitreichend. Nicht nur für die Hauseigentümer, sondern auch für Dienstleister, wie Baumdienste, Garten- und Landschaftsbauer sowie Grundstücksverwalter.

 

Wie mit diesen Verboten umzugehen ist, was noch erlaubt ist und welche Ausnahmen möglich sind, will die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Neuwied am kommenden Montag, dem 15. März um15:00 Uhr mit diesem Kreis der Betroffenen diskutieren. Interessenten sich hierzu telefonisch unter 02631 – 803382 bei Herrn Hans-Peter Job anmelden.