Gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben erlauben Jugendhilfe keine Spielräume - Trotz intensiver Sparbemühungen: Kreis-Jugendhilfeetat wird durch gesetzliche Pflichtausgaben aufgebraucht
99 Prozent der aufzuwendenden Finanzmittel in der Jugendhilfe sind zweckgebundene Pflichtausgaben. Es gibt keine Handlungsspielräume für freiwillige Ausgaben. Zu diesem klaren und ernüchternden Ergebnis kam der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk im Landkreis Neuwied. In seiner letzten Sitzung befasste sich der Ausschuss mit dieser Thematik und der Kostenentwicklung im Bereich der Jugendhilfe für das Jahr 2009 sowie mit den Ansätzen für das Haushaltsjahr 2010.
Der Leiter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich, und der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach führten in ihren Erläuterungen aus, dass der Landkreis Neuwied im Jahr 2010 voraussichtlich 16,2 Millionen Euro für Leistungen der Jugendhilfe im Bereich des Kreisjugendamtes aufwenden wird.
Eine Analyse der Haushaltstruktur zeige, dass mittlerweile 50 Prozent des gesamten Jugendhilfeaufwandes für Personalkosten in Kindertagesstätten aufgewendet werden. Etwa 35 Prozent des Aufwandes entfallen auf Hilfen zur Erziehung sowie acht Prozent auf Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Allerdings beinhaltet der Jugendhilfeetat des Landkreises Neuwied auch jugendhilfefremde Bestandteile wie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder die Zuschüsse zur Unterhaltung der Schwangerenberatungsstellen.
„Die Kostenentwicklung im laufenden Jahr 2009 hat bereits gezeigt, dass mit deutlichen Steigerungen der Aufwendungen zu rechnen war. Nach unserer Prognose, den demographischen Entwicklungen sowie des soziostrukturellen Wandels der Gesellschaft wird sich diese Kostenentwicklung auch im Jahr 2010 fortsetzen“, befürchtet der 1.Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Achim Hallerbach.
Bei einer Analyse dieser Entwicklung habe sich gezeigt, dass zum einen die demographische Entwicklung die Aufwendungen insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung nachhaltig beeinflusst, da insbesondere in den Altersgruppen zwischen neun und 21 Jahren der Landkreis Neuwied entgegen dem landesweiten Trend noch einen zum Teil erheblichen Zuwachs zu verzeichnen hat.
Zum anderen wurde wieder einmal der Haushalt des Kreisjugendamtes durch Übernahme insbesondere von Heimfällen belastet, die nach Zuzug von Eltern durch das Jugendamt des Landkreises übernommen werden müssen.
In den zurückliegenden Jahren hat der Landkreis Neuwied mittlerweile 140 laufende Heimfälle von anderen Jugendämtern übernommen, im Gegenzug allerdings kaum laufende Maßnahmen abgeben können.
Die Entwicklung der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen hat ebenfalls gezeigt, dass durch das Kreisjugendamt im erheblichen Umfang Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachgegangen werden muss. Hat der Soziale Dienst des Kreisjugendamtes im Jahr 2007 noch 137 Gefährdungsmeldungen überprüft, muss er bereits im Jahr 2008 eine deutliche Steigerung verbuchen.
Wie der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach aktuell mitteilt, mussten im gesamten Jahr 2009 nunmehr nahezu 200 Hinweise auf Gefährdung von Kindern durch das Kreisjugendamt Neuwied bearbeitet werden. „Auch diese Entwicklung beeinflusst nachhaltig die Haushaltssituation im Bereich der Jugendhilfe, da nach den Berechnungen des Kreisjugendamtes in über 40 Prozent der Fälle weitergehende Hilfen erforderlich werden, um den Schutz von Kindern sicherstellen zu können. Dieser Verantwortung können und dürfen wir uns nicht entziehen.“
Achim Hallerbach, als der für das Kreisjugendamt zuständige Dezernent, wies auch noch einmal darauf hin, dass der Jugendhilfeetat des Landkreises praktisch keine freiwilligen Leistungen beinhaltet, vielmehr handele es sich nahezu durchgängig um Pflichtausgaben.
Zum anderen wies Hallerbach darauf hin, dass diese Entwicklung durchaus auch mit den Erkenntnissen aus dem Modellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ korrespondiere. Insbesondere die demographische Entwicklung als auch weitere Belastungsfaktoren führen im Landkreis Neuwied dazu, dass zumindest in den nächsten Jahren nicht mit einer Entlastung des Kreishaushaltes im Bereich der Jugendhilfe gerechnet werden kann.
Hierzu gehören auch die gesetzlich verankerten Vorgaben zum Ausbau des Platzangebotes in Kindertagesstätten insbesondere bei der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren, die dazu führen würden, dass die Personalkosten für Kindertagesstätten neben den erforderlichen Investitionen des Landkreises in den baulichen Ausbau von Kindertagesstätten weiter steigen werden.
Die dem Kreistag vorgeschlagenen Haushaltsansätze des Kreisjugendamtes wurden durch den Jugendhilfeausschuss einstimmig verabschiedet.

