Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen
Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass alle Personen, die Kinder in Tagespflege betreuen, grundsätzlich eine sog. Pflegeerlaubnis benötigen. Die Pflegeerlaubnis ist erforderlich unabhängig davon, ob die Tagespflege aus öffentlichen Mitteln oder privat finanziert wird. Die Pflegeerlaubnis wird durch die örtlichen Jugendämter ausgestellt. Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis ist der Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung oder der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen.
In Zusammenarbeit mit den Jugendämtern von Stadt und Landkreis Neuwied bieten die Volkshochschule Neuwied und die Kath. Familienbildungsstätte Neuwied Qualifizierungs-maßnahmen für Tagespflegepersonen an. Diese Lehrgänge werden auch im Jahr 2010 durch das Land Rheinland-Pfalz sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziell gefördert.
Im nächsten Kurs in der VHS Neuwied gibt es derzeit noch freie Plätze, er beginnt voraus-sichtlich am 13. April 2010
Ansprechpartnerin: Frau Henriette Meinhardt Bocklet, Telefon 02631 / 398920 oder anmeldung@vhs-neuwied.de Die Teilnahme ist grundsätzlich für Interessierte aus dem Landkreis Neuwied einschließlich der Stadt Neuwied möglich.
Weitere Informationen gibt es über die Fachdienste für Kindertagespflege beim Kreisjugend-amt Neuwied Ansprechpartnerin: Frau Annette Kost 02631 / 803 334 oder annette.kost@kreis-neuwied.de

