Wer zahlt künftig für den Schülertransport aus dem Landkreis Cochem nach Neuwied - Die Kreise Neuwied und Cochem-Zell streiten sich vor dem Verwaltungsgericht - Hallerbach: Sparbemühungen des Kreises könnten schnell hinfällig werden - Land ist zur gesetzlichen Korrektur aufgefordert
Wieder einmal gibt es Streit über die Kostenverteilung bei der Schülerbeförderung zu den Förderschulen im Landkreis Neuwied. Denn seit Jahren reichen die vom Land Rheinland-Pfalz zugestandenen Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung bei weitem nicht mehr aus. Das jährliche Aufkommen für die Schülerbeförderung zu den Schulen im Landkreis Neuwied liegt mittlerweile bei mehr als 9,5 Millionen Euro.
Allein für den Transport zu den Förderschulen im Landkreis Neuwied werden jährlich rund 2,5 Millionen Euro aufgewendet – Tendenz steigend.
„Und nun hat auch noch der Landkreis Cochem-Zell Klage gegen den Landkreis Neuwied erhoben mit dem Ziel, zusätzliche Kosten auf uns abzuwälzen“, so der zuständige 1. Beigeordnete des Kreises Neuwied Achim Hallerbach. „Wenn die Klage Erfolg hat und das Land es bei der jetzigen gesetzlichen Regelung belässt, müssen wir mit einer weiteren Erhöhung des jährlichen Defizites um mehr als eine Million Euro rechnen. Und das bei der ohnehin äußerst angespannten Haushaltslage“, so Hallerbach weiter.
Was steckt nun hinter der Klage von Cochem-Zell? Der Landkreis Neuwied ist Standort von insgesamt zehn Förderschulen, davon sechs mit einem sehr großen Einzugsbereich. Von den insgesamt 1.200 täglich zu transportierenden Förderschülern kommen mehr als die Hälfte aus den Nachbarkreisen und der Stadt Koblenz. Wegen des besonderen Förderbedarfs müssen für diese Schüler in der Regel Kleinbusse und Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die im Vergleich zur Schülerbeförderung mit Linienbussen erhebliche Mehraufwendungen verursachen. Aus dem Landkreis Cochem-Zell wie auch aus den übrigen Nachbarkreisen werden gleichzeitig auf Kosten der dortigen Sozial- und Jugendämter auch noch Schüler nach Neuwied zugebracht, für die aufgrund der langen Beförderungszeiten eine Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes nicht mehr zumutbar ist. Um die Verteilung dieser Kosten geht es nun in der Klage des Landkreises Cochem-Zell gegen Neuwied. Cochem-Zell ist nämlich der Auffassung, dass nach dem im rheinland-pfälzischen Schulgesetz festgeschriebenen „Schulsitzprinzip“ ausschließlich Neuwied als Schulsitzgemeinde hier in der finanziellen Verantwortung ist. Würde Cochem-Zell vor dem Verwaltungsgericht gewinnen, ist damit zu rechnen, dass auch alle übrigen Nachbarn ihre Zubringerlinien einstellen und Neuwied damit noch weiter ins Defizit gerät.
„Sollte die Klage von Cochem-Zell Erfolg haben und man würde uns verpflichten, weitere Schulbuslinien einzurichten, sehe ich uns auf Dauer nicht mehr in der Lage, die im Schulgesetz festgeschriebene Organisations- und Finanzierungsverantwortung als Schulsitzkreis im bisherigen Umfang sicherzustellen“, so Hallerbach. „Wir sind hier dringend auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Erforderlich ist meines Erachtens entweder eine gerechtere, d.h. auskömmliche Finanzausstattung durch das Land oder das bisherige „Schulsitzprinzip“ wird in ein „Wohnortprinzip“ umgewandelt. Nur dann ist nämlich sichergestellt, dass derjenige Landkreis die Beförderung bezahlt, in dem der Schüler auch wohnt“. Ansonsten würde sich die breite Schullandschaft im Landkreis Neuwied zu einer weiteren erheblichen finanziellen Belastung entwickeln.

