Witterung lässt Rotwildfütterung zu - Hunde anleinen damit Wild nicht gestört wird
Im Landkreis Neuwied wird aufgrund der derzeitigen besonderen Witterungsbedingungen (lange Frostperiode, hohe Schneelage) die Genehmigung zur Fütterung von Rotwild erteilt. Die Genehmigung gilt ab sofort bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 28.02.2010. Für die Fütterung sind ausschließlich Heu, Grassilage sowie Rüben zugelassen. Saft- und Raufutter sind in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu kombinieren.
Die Standorte der Fütterungen sind in einer Karte im Maßstab 1:10 000 oder 1:25 000 zu verzeichnen und der Kreisverwaltung Neuwied und dem Forstamt Dierdorf vorzulegen. Eine Bejagung ist in einem Radius von 300 m um die Fütterungsplätze verboten.
Gemäß Landesjagdgesetz ist normalerweise jegliche Art der Fütterung von Schalenwild verboten. Aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen ist das natürliche Äsungsangebot mengen- und qualitätsbezogen sehr stark eingeschränkt. Dies kann dazu führen, dass vielerorts Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Nutzpflanzen entstehen bzw. sich noch ausweiten können. Die Darreichung von Futtermitteln erscheint daher geboten.
Das Forstamt Dierdorf macht deutlich, dass die derzeitigen Witterungsbedingungen durchaus eine Notlage für das Rotwild darstelle. Die Dauer von Schnee und Frost führe derzeit dazu, dass die Äsungsgrundlagen für das Rotwild seit längerer Zeit nicht mehr zugänglich seien. Ein Abwandern in schneefreie Bereiche sei nicht möglich. Ferner weist das Forstamt daraufhin, dass Hunde - wegen der derzeitigen Belastungen des Wildes - möglichst angeleint auf den Waldwegen bleiben sollen, damit wird gewährleistet, dass die Futteraufnahme des Rotwildes ungestört möglich ist und eine Beunruhigung des Wildes gering gehalten wird.

