O2 Sendemast Rheinbreitbach entspricht den Vorschriften
Bundesnetzagentur bestätigt durch Messungen: zulässige Grenzwerte werden weit unterschritten
Die Überprüfung und Messungen im Bereich der O-2 Sendeanlage in der Rheinbreitbacher Simrockstraße haben ergeben, dass die Einrichtung am genehmigten Standort wie beantragt aufgebaut ist und im Rahmen der Standortbescheinigung betrieben wird. Diese Mitteilung erhielt das Bauamt der Kreisverwaltung Neuwied jetzt von der Bundesnetzagentur als Kontrollbehörde.
Die Überprüfung wurde im Mai durchgeführt. An vier Messpunkten wurden die Immissionswerte gemessen. An keinem der Messpunkte werden Grenzwerte überschritten. Drei der Messpunkte, so die Bundesnetzagentur, seien bewusst so gewählt worden, dass die Messungen in der Hauptstrahlrichtung der Antennen mit möglichst freier Sicht auf die Antennen durchgeführt wurden. Die ermittelten Feldstärken weisen Werte zwischen 0,6 und 1,6 V/m (Volt pro Meter) auf. Bezogen auf die zulässigen Grenzwerte zwischen 42 V/m und 53 V/m ergeben sich daraus für die Grenzwertbetrachtung Faktoren zwischen 0,00024 und 0,0015. Am vierten Messpunkt in Höhe der Rheinblickstraße 46 wurde ein Faktor von 0,00099 ermittelt. Damit liegen die tatsächlichen Werte weit unter den zulässigen Grenzwerten.
Die Bundesnetzagentur hat die zentrale Aufgabe, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und ihrer Verordnungen zu sorgen. Sie ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ging ursprünglich aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervor und heißt seit 2005 Bundesnetzagentur.

