Kreisjugendhilfeausschluss beschließt Ausweitung des Kinderschutzes
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied hat in seiner jüngsten Sitzung zwei Vereinbarungen zugestimmt, die zu einer weiteren Verbesserung des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied beitragen. Laut Achim Hallerbach, dem 1. Kreisbeigeordneten und Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses wurde damit ein weiterer wesentlicher Schritt in der Umsetzung des im Jahr 2009 erarbeiteten Konzeptes zum Ausbau früher Hilfen und des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied umgesetzt.
Die Regelung des sogenannten „§ 8a“ des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gibt den Jugendämtern Verfahrensstandards bei eingehenden Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vor. So ist das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen und ein Schutzplan aufzustellen. Den betroffenen Familien soll grundsätzlich Hilfestellung zur Abwendung der Gefährdung angeboten werden. In einigen akuten Fällen muss der Schutz der betroffenen Kinder durch die sogenannte Inobhutnahme sichergestellt werden. „Das Kreisjugendamt kommt dieser schwierigen Aufgabe in verantwortlicher Weise nach und musste allein im Jahr 2009 in knapp 190 Fällen dieses Verfahren durchführen“, erklärte der 1.Kreisbeigeordnete.
Der § 8a Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt unterdessen auch, dass das Jugendamt mit freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen aufnehmen soll, damit diese den Kinderschutz in vergleichbarer Weise wahrnehmen. Diese sollen bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos auf „insofern erfahrene Fachkräfte“ zurückgreifen und bei den betroffenen Familien auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Das Jugendamt soll schließlich informiert werden, wenn die angebotenen Hilfen nicht ausreichen, um den Schutz der Kinder sicherzustellen.
Laut Achim Hallerbach bestand insbesondere bei den Kindestagesstätten Handlungsbedarf, da diese in den meisten Fällen nicht auf Fachkräfte zurückgreifen können, die in der Kinderschutzarbeit erfahren sind.
Genau diese Lücke wurde in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses jetzt geschlossen: Erstens wurde einer Vereinbarung zugestimmt, die das Kreisjugendamt mit Trägern der Kindertagesstätten abschließen wird. In dieser wird das Verfahren im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung in der Kindertagesstätte geregelt, um hierdurch einen wirkungsvollen Schutz der betroffenen Kinder sicherstellen zu können. Zweitens wurde einer Vereinbarung zugestimmt, die dafür sorgt, dass den Kindertagestäten künftig in der Kinderschutzarbeit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden können. „Beides zusammen sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung und die Bereitstellung von Beratungs- und Entscheidungshilfe für die Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied“, so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.
Abteilungsleiter Jürgen Ulrich und sein Stellvertreter Uwe Kukla zeigten sich sehr erfreut über die Zustimmung des Kreisjugendhilfeausschusses zu diesen beiden Vereinbarungen: „Dies führt dazu, dass die Jugendhilfe im Landkreis Neuwied den bedauerlichen Fällen von Kindeswohlgefährdungen mit einheitlichen fachlichen Standards begegnen und den betroffenen Kindern und deren Familien wirkungsvoller helfen kann. Der Jugendhilfeausschuss hat damit erfreulicherweise seine Zustimmung zur Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erteilt.“ Laut Achim Hallerbach kann mithilfe dieser Vereinbarungen und durch den frühen Zugang der Kindertagesstätten zu den betroffenen Kindern rechtzeitiger verhindert werden, dass diese in ihrer Entwicklung Schaden erleiden.

