Reform Vormundschaftsrecht ist notwendig

 

Hallerbach: Mitarbeiter der Jugendämter brauchen mehr zeitliche Ressourcen

 

Gegenwärtig liegt dem Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechtes vor. Unter anderem soll auch eine Begrenzung der durch die Jugendämter geführten Vormundschaften für Kinder (sogenannte Amtsvormundschaften) auf 40 Fälle pro Mitarbeiter eingeführt werden. In diesem  Zusammenhang wurde an den Fall „Kevin“ erinnert, der im Jahre 2006 in Bremen zu Tode kam. Der damals zuständige Vormund hatte keinen persönlichen Kontakt zu seinem Mündel angesichts der großen Zahl der Fälle, die zu bearbeiten waren.

 

Der zuständige Dezernent für Jugend und Familie der Kreisverwaltung Neuwied, und Erste Kreisbeigeordnete, Achim Hallerbach, begrüßt daher die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geforderte Begrenzung der Amtsvormundschaften auf 40 Fälle pro Person ausdrücklich.

 

Hallerbach weist darauf hin, dass das Kreisjugendamt bereits vor etwa drei Jahren die Strukturen in dem Aufgabengebiet geändert hat. Die  Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsvormundes wird seither auf zwei Mitarbeiter/innen des Kreisjugendamtes konzentriert, die sich überwiegend dieser Aufgabe widmen können. Laut dem 1.Kreisbeigeordneten ist es für die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes selbstverständlich, den persönlichen Kontakt zu ihren Mündeln zu halten.

 

Allerdings setzen die vorhandenen zeitlichen Ressourcen auch Grenzen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes haben zur Zeit 70 bis 80 Vormundschaften laufend zu betreuen, obwohl sie sich nicht ausschließlich dieser Aufgabe widmen können. Die hohe Zahl erklärt sich u.a. auch mit der Führung von Vormundschaften für Kinder, die von auswärtigen Jugendämtern in Pflegefamilien oder Heimen im Landkreis Neuwied untergebracht sind.

 

Achim Hallerbach fordert daher die Entwicklung eines gesetzlichen Leitbildes für die Tätigkeit des Vormundes. Er wies darauf hin, dass den zuständigen Mitarbeiterinnen dann aber auch ausreichende zeitliche Ressourcen für eine dem Wohl der Kinder entsprechenden Betreuung von Mündeln zur Verfügung stehen müssen. „Wir brauchen eine Begrenzung der Amtsvormundschaften auf maximal 40 Fälle pro Person. Dies dient zum Schutz der Kinder und dem verantwortlichen Schutz der Mitarbeiter der Jugendämter“, betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.