Anträge für EU-Umstrukturierung 2010/11 ab 13. Dezember  - Alle klassifizierten Rebsorten sind förderfähig

 

Ab dem 13. Dezember 2010 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2011 gestellt werden. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine  Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

 

Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt  werden. Die Höhe der Beihilfe  beträgt zwischen 7.000 €/ha (bei extensiver Rebanlage) bis zu 18.500 €/ha (bei Flurbereinigungsflächen in Steilstlagen).

 

Die entsprechenden Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Neuwied unter der Rufnummer 02631/803-426 angefordert werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2011.

Im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren können Anträge auch noch später im April 2011 gestellt werden.