Gesetzliche Vorgaben belasten Kreis-Jugendhilfeetat stärker - Hallerbach: Keine Spielräume vorhanden

 

Mit unabwendbar steigenden Ausgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich rechnen die Experten im Kreis Neuwied. Folge: der Kreishaushalt wird stärker denn je belastet. Der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk befasste sich kürzlich mit der aktuellen Entwicklung des Teilhaushaltes im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. „Mehr Aufwand und weniger Einnahmen“, so lautet die Überschrift des Jugendhilfeetats. „Wir können zu 99 Prozent nur auf gesetzliche Vorgaben von Bund und Land reagieren. Dies schränkt unser eigenverantwortliches finanzielles Handeln auf Kreisebene erheblich ein“, betont der zuständige 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.

 

Aufgrund der bisherigen Haushaltsentwicklung geht das Kreisjugendamt davon aus, dass die Haushaltsansätze für Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im laufenden Jahr leicht zurückgehen. Jürgen Ulrich, Leiter des Kreisjugendamtes erläuterte den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Details, und stellte fest, dass diese Entwicklung jedoch nicht als Basis für die Planung der Ansätze im Jahr 2011 genommen werden können. „Vielmehr ist hier wiederum mit einem steigenden Nettoaufwand  zu rechnen. Zum einen wird von zurückgehenden Einnahmen, insbesondere aus der Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den Einzelhilfen, ausgegangen. Zum anderen ist in allen Einzelhilfen aus unterschiedlichen Gründen mit einem grundsätzlich moderaten Anstieg der Aufwendungen zu rechnen“, erklärt Achim Hallerbach das Zahlenwerk.

 

 „Der Soziale Dienst des Kreisjugendamtes hat in einem erheblichen Umfang Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen zu überprüfen. Hier wird der Anstieg der Belastung ganz besonders deutlich. Wir müssen leider davon ausgehen, dass im Jahre 2010 die Zahl von 200 Fällen deutlich überschritten wird (2009: 180)“, hebt der Dezernent für Jugend und Familie im Kreis Neuwied hervor. In rund 40 Prozent der Fälle ist nach Überprüfung der Hinweise durch das Kreisjugendamt eine weitergehende Hilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung erforderlich. „Diese Entwicklung ist insbesondere bei der Planung der Haushaltsansätze für ambulante Hilfen zu berücksichtigen“, so Hallerbach weiter. Wies der Haushaltsplan z.B. bei dem Ansatz für Erziehungsbeistandschaften für 2010 noch einen Ansatz von 462.000 Euro aus, so wird der Ansatz im 2011er Entwurf bereits 520.000 Euro betragen.

 

In hohem Maße schlägt die verstärkte Beanspruchung von Integrationshelfern zur Betreuung von behinderten Kindern in Regelschulen sowie der Kostenübernahme der Therapie durch: Für 2010 waren ursprünglich 174.900 Euro veranschlagt – die dann bereits im Nachtrag auf 214.900 Euro nach oben korrigiert werden mussten; für 2011 müssen nach heutigem Stand vorsorglich weitere 20.000 Euro bereit gestellt werden.

 

„Bei den stationären Heimfällen sieht sich das Kreisjugendamt Neuwied weiterhin vor der Problemstellung, dass in einem großen Umfang stationäre Jugendhilfemaßnahmen nach Zuzug von Eltern in die Zuständigkeit des Landkreises übernommen werden müssen“, unterstreicht Jürgen Ulrich.

 

Der Ausbau der Kindertagesstätten wirkt sich nach Darlegung des 1. Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach insbesondere im Bereich der Personalkosten für Kindertagesstätten aus. Bereits im Nachtrag zum Haushalt 2010 muss der Kreis Neuwied für die Personalkosten in Kindertagesstätten mehr als 700.000 Euro zusätzlich einplanen. Insgesamt stellen die Ausgaben für Personalkosten in Kindertagesstätten etwa 50 Prozent des gesamten Jugendhilfeetats des Landkreises Neuwied dar.

 

Der im Haushaltsplan 2011 anzusetzende Jugendhilfeetats beträgt 31 Mio. Euro; hiervon entfallen alleine 12,9 Mio. Euro auf die vom Kreis zu übernehmenden anteiligen Kosten des Jugendamtes der Stadt Neuwied.

 

Achim Hallerbach wies darauf hin, dass bislang die Verpflichtungen des Landkreises im Rahmen der Umsetzung des kostenfreien Rechtsanspruches für Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres in einem großen Umfang durch Umbau bzw. Umstrukturierung von vorhandenen Kindergartengruppen geleistet werden konnten. Diese Möglichkeiten seien nunmehr erschöpft, so dass die Erweiterung der Rechtsansprüche auf Plätze in Kindertagesbetreuung nur durch weitere Ausbau- und Neubaumaßnahmen von Kindertagesstätten möglich würden.

 

Das Kreisjugendamt rechnet für 2011 bei den Personalkosten der Kindertagesstätten mit einer Steigerung der Aufwendungen um weitere 700.000 Euro. Hierbei sind noch nicht berücksichtigt die Belastungen, die auf den Kreishaushalt durch Investitionskostenzuschüsse für Sanierungen sowie Neu- bzw. Umbau von Kindertagesstätten zukommen.