Rechtsanspruch für Zweijährige wird gut umgesetzt - Hallerbach: zufrieden mit der Abdeckung; keine Engpässe bekannt
Seit dem 01.August 2010 haben Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz. „Um diesen Anspruch sicherstellen zu können, haben freie und kommunale Träger vor Ort, Leitungen und Kita-Teams sowie die politisch Verantwortlichen in Kreis und Gemeinden in den vergangenen Monaten gemeinsam viele Projekte auf den Weg gebracht und die entsprechenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten“, betont der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach anlässlich einer ersten Zwischenbilanz.
Wie „passgenau“ und an dem tatsächlich vorgetragenen Bedarf orientiert dabei geplant wurde, zeigt jetzt eine erste Umfrage bei den Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk. Schon zum 15. September waren etwa 450 der rund 720 verfügbaren Zweijährigen-Plätze belegt. „Damit gibt es in den Kindertagesstätten kreisweit noch hinreichend „Puffer“ für die Aufnahme von Kindern, die jetzt bis zum nächsten Sommer zwei Jahre alt werden und nach und nach in den Kindergarten aufgenommen werden möchten“, unterstreicht der zuständige Dezernent für das Kreisjugendamt, Achim Hallerbach.
So fügt sich die Aufnahme der Zweijährigen mehr oder weniger „nahtlos“ in die Aufnahmepraxis der Kindertagesstätten ein. Genau so, wie bislang nach und nach die Kinder ab dem 3. Geburtstag in die Kindertagesstätten aufgenommen wurden, passiert dies jetzt mit den Zweijährigen. Und immer dann, wenn eines dieser Kinder drei Jahre alt wird und auf einen entsprechenden „Ü3“-Platz wechselt, wird wieder ein U3-Platz frei, so dass weitere Zweijährige nachrücken können.
Der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, zeigt sich mehr als zufrieden mit der ersten Zwischenbilanz: „Mehr als 450 belegte Plätze von aktuell 720 verfügbaren - einschließlich der rund 70 Plätze, die im Rahmen der Geringfügigkeitsregelung vergeben werden können -, das sind schon jetzt mehr als 50 Prozent aller Zweijährigen. Und der großzügige Puffer von rund 270 Plätzen zeigt uns auch, dass wir auf Kreisebene noch Spielraum haben, die Kinder, die jetzt nach und nach zwei Jahre alt werden, in die Kindergärten aufnehmen zu können.“
Engpässe in der „Versorgung“ der Zweijährigen werden sich nach heutiger Einschätzung des Kreisjugendamtes – wenn überhaupt – nur punktuell ergeben. Und auch dort werden Träger, Leitungen, Landes- und Kreisjugendamt wie bisher konstruktiv bedarfsgerechte Lösungen entwickeln.
Anhang/Definitionen:
Zweijährige in Kindertagesstätten
Die Betreuung Zweijähriger in der Kindertagesstätte erfolgt in eigens dafür vorgesehenen Gruppen- und Angebotsformen. Die gängigen Angebote im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied sind
Geöffnete Gruppen
Hier können bis zu 6 Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in einer Gruppe mit insgesamt bis zu 25 belegbaren Plätzen betreut werden. Der Regel-Personalschlüssel von 1,75 Fachkräfte-Stellen wird dann um eine weitere 1/2 Stelle ergänzt.
260 Zweijährigenplätze kreisweit gibt es in dieser Angebotsform.
Kleine altersgemischte Gruppen
In einer Gruppenstärke von maximal 15 Kindern können bis zu 7 Kinder unter drei Jahren betreut werden. Die Personalbemessung geht dabei von 1,75 Fachkräfte-Stellen aus.
Etwa die Hälfte aller Zweijährigen-Plätze (rund 350) gibt es im Moment in kleinen altersgemischten Gruppen
Krippengruppen
Sind bestimmt für die Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Maximal 10 Kinder werden hier von zwei Fachkräften betreut. Insgesamt 40 Krippenplätze stehen zur Zeit im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied zur Verfügung.
Im Gegensatz zu den beiden erstgenannten Betreuungsformen ist das Angebot der Krippengruppen nicht grundsätzlich beitragsfrei.
Die Geringfügigkeitsregelung bietet die Möglichkeit, bis zu zwei Kinder unter drei Jahren in eine Regel-Kindergartengruppe aufzunehmen. So können noch einmal 70 weitere Zweijährige Aufnahme in den Kindergarten finden.

