Wildunfallgefahr steigt in dunkler Jahreszeit

 

Die dunkle Jahreszeit hält Einzug und Verkehrsteilnehmer müssen sich nun wieder auf erhöhtes Wildaufkommen im Straßenverkehr in den längeren Dämmerungsphasen einstellen. So können in dieser Zeit auch wieder mehr Unfälle mit Wild passieren. Je nach Region sind Wildunfälle besonders häufig. Bei einem Aufprall kann es zu großen Sach- und Personenschäden kommen. Die Kreisverwaltung als Untere Jagd- und Verkehrsbehörde weist in diesem Zusammenhang auf das richtige Verhalten bei Unfällen mit Wild hin.

 

Ein Autofahrer darf das Wild auf keinen Fall mitnehmen. Nimmt er das tote Tier mit, macht er sich der Wilderei schuldig. Im Fall des Falles kann der zuständige Jagdpächter informiert werden. Dieser ist berechtigt, das tote Tier mitzunehmen. Auf jeden Fall – auch wegen versicherungsrechtlicher Fragen – ist es ratsam die Polizei zu rufen. Ist das Wild verletzt geflohen, muss die Unfallstelle markiert werden, damit ein Jäger die Spur sachkundig verfolgen kann.

 

Ein verendetes Tier muss nach Absicherung der Unfallstelle von der Straße gezogen werden. Dabei sollten - wegen eventueller Tollwutgefahr - Handschuhe aus dem Verbandskasten angezogen werden. Die Beseitigung verendeter Wildtiere ist in einem Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz geregelt. Dieser liegt den betroffen Behörden und Institutionen vor. Informationen erteilen u.a. auch die jeweiligen Ordnungsbehörden (Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen), der Landesbetrieb Mobilität oder die Kreisverwaltung Neuwied.