Bauen, kaufen, modernisieren in Rheinland-Pfalz für 1,7 Prozent - Zinssatz in Wohneigentums- und Modernisierungsförderung gesenkt.

 

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantiedarlehen. Das Land hat den Zinssatz für Bauherren in den ersten fünf Jahren auf 1,7 Prozent jährlich gesenkt. Neu im Jahr 2011 ist die Förderung des Ersatzneubaus nach Abriss. Wird ein Wohngebäude abgerissen und innerhalb von 18 Monaten durch ein neues Wohngebäude ersetzt, kann dies mit einem Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden. In der Wohneigentumsförderung wurden die Einkommensgrenzen, die maßgeblich für die Inanspruchnahme der Fördermittel sind, erhöht. Die Höhe des Darlehens richtet sich künftig neben der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen auch nach der Mietenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Objekt befindet. [Landkreis Neuwied – Mietenstufe 2; Stadt Neuwied – Mietenstufe 3 -] Für den Antrag über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) wird zunächst eine Förderbestätigung von der für den Bau- oder Kaufort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.

 

Wer sein Wohneigentum modernisieren möchte, kann ein Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank beantragen. In der Modernisierungsförderung wurden die Zinsen ebenfalls auf 1,7 Prozent jährlich gesenkt. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, alten- und behindertengerechte Maßnahmen und solche, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen. Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird vor Antrag über die Hausbank bei der LTH eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt.

 

Mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen, können Maßnahmen gefördert werden, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, außerdem der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.

 

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de. Antragsformulare und weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de.

 

Auskünfte gibt es ebenfalls bei der Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56562 Neuwied, Tel.: 02631/803239 für Objekte im Landkreis Neuwied ohne die Stadt Neuwied und Stadtteile; für technische Fragen zur Modernisierung: 02631/803270.

 

Bei Objekten aus dem Bereich der Stadt Neuwied: Stadtverwaltung Neuwied unter Tel. 02631/802648.