Behinderte sollen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Wahllokalen haben wie alle anderen - Kreisverwaltung bietet Übersicht über barrierefreie Wahllokale
Die rheinland-pfälzische Landtagswahl nähert sich mit großen Schritten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und aktives und passives Wahlrecht gehören zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkung war der Gang zur Wahlurne jedoch nicht selbstverständlich, denn häufig waren die Wahllokale für sie wegen Stufen im Zugangsbereich oder Inneren des Gebäudes nicht zugänglich.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Briefwahl, die unmittelbar in den barrierefreien Räumlichkeiten bei den Wahlämtern bei Stadtverwaltung Neuwied oder bei den Verbandsgemeinden vorgenommen werden kann. Die Wahlunterlagen werden dort ausgegeben und können anschließend ausgefüllt und in die Urne geworfen werden. Auf Wunsch werden die Unterlagen auch zugeschickt. „Eine unterschiedliche Behandlung von Menschen mit und ohne Behinderung ist jedoch nicht zulässig,“ betont Andrea Oosterdyk, Behindertenbeauftragte des Landkreises Neuwied und verweist auf den alle Handlungsfelder umfassenden Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, in dessen Folge der Landeswahlleiter Jörg Berres und Landesbehindertenbeauftragter Otmar Miles-Paul die örtlichen Wahlleiter auf die Notwendigkeit von barrierefreien Wahlräumen hingewiesen und gebeten haben, daneben auch weitere Unterstützungsleistungen anzubieten. Diese werden von den Verbandsgemeinden und dem Wahlamt der Stadt Neuwied rechtzeitig bekannt gemacht. Inzwischen sind der größte Teil der Wahlräume im Landkreis Neuwied barrierefrei; sei es, dass sie bereits barrierefrei gebaut wurden oder durch Umbaumaßnahmen bereits an die Erfordernisse angepasst wurden oder wie insbesondere im Bereich der Stadt Neuwied durch geeignetere Räumlichkeiten ersetzt wurden. Nicht immer lassen sich gerade in kleinen Ortschaften die Wahlräume austauschen. Daher wurde auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-neuwied.de (Der Landkreis-Soziales/Gesundheit-Behinderte) als zusätzliche Serviceleistung zur Information auf der Wahlbenachrichtigung eine Übersicht der Wahlräume eingestellt. Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V.,Mainz, hat sich bereit erklärt, Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte erstellen zu lassen. „Die Stimmzettelschablone kann von blinden und sehbehinderten Menschen unmittelbar beim Landesverband LBSV-RLP Kaiserstraße 42, 55116 Mainz, E-Mail: info@lbsv-rlp.de bestellt werden“, darauf weist Elisabeth Fackert, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Neuwied und Umgebung hin.


