Förderprogramme bei der Gebäudesanierung werden ausgeweitet - Hallerbach: „Jede Maßnahme zählt“

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) berücksichtigt mit einem neuen Förderprogramm wieder die schrittweise Sanierung von Wohngebäuden. Achim Hallerbach, 1.Kreisbeigeordneter des Landkreises Neuwied und zuständiger Umweltdezernent weist daraufhin, dass ab dem 1. März 2011 wieder Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung gefördert werden. „Nicht immer ist es wirtschaftlich vertretbar, eine Komplettsanierung in Angriff zu nehmen. Auch einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie Heizungsaustausch, Dachdämmung oder ein paar neue Fenster, können sinnvoll sein. Ich unterstütze es daher sehr, dass die KfW dieses neue Förderprogramm aufgelegt hat.“ Die Bürger können wählen zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem Zuschuss in Höhe von fünf Prozent der förderfähigen Kosten.  Es ist wichtig, den Förderantrag vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW zu stellen. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Ein Zuschuss für eine qualifizierte Baubegleitung wird durch das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" möglich.

 

Es ist vor einer anstehenden Sanierung auf jeden Fall sinnvoll, sich über die richtige Vorgehensweise, die sachgerechte Kombination der Maßnahmen sowie die technischen Standards zu erkundigen. “Wir haben hier im Landkreis ein engmaschiges Beratungsnetzwerk aufbauen können”, ergänzt Achim Hallerbach. “Ich empfehle daher jedem, der eine Sanierung plant, eine kostenlose Erstberatung bei den regelmäßigen Beratungsterminen der Verbraucherzentrale bei uns in der Kreisverwaltung bzw. in den Verbandsgemeindeverwaltungen in Asbach, Bad Hönningen, Dierdorf, Puderbach und Rengsdorf zu vereinbaren. Aber auch unser Handwerk mit der Aktion "Haus sanieren - profitieren" sowie zahlreiche freiberufliche Energieberater bieten kompetente Hilfe an.“

 

Weitere Informationen dazu sind erhältlich bei Frau Priska Dreher, Referat Umwelt, Natur und Energie, Kreisverwaltung Neuwied, Telefon 02631-803-650 bzw. E-Mail priska.dreher@kreis-neuwied.de.