Kinderschutz in Tagesstätten war Hauptthema der Experten - Hallerbach: Kinderschutz setzt Kooperation aller Akteure voraus
Zu einer Informationsveranstaltung für Leitungskräfte in Kindertagesstätten hatten die beiden Jugendämter von Kreis und Stadt Neuwied in den Amalie –Raiffeisensaal der VHS Neuwied eingeladen. Das Hauptthema der Tagung lautete: „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe beim Kinderschutz war bei der Reformierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers. So wird unter anderem das Verfahren geregelt, durch das der Schutzauftrag bei einem Verdacht auf Gefährdung eines Kindes wahrzunehmen ist und klargestellt, dass die Fachkräfte in den Tagesstätten den Schutzauftrag ebenso wie die Jugendämter umsetzen müssen. Die Tagesstätten sind hierbei verpflichtet, bei der Einschätzung der Gefährdung sogenannte Kinderschutzfachkräfte hinzuzuziehen.
Nachdem nun die Vereinbarungen über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung mit den Trägern der Kindertagesstätten in Stadt und Landkreis Neuwied weitestgehend abgeschlossen sind, wurden in einer Informations-veranstaltung die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes dargestellt und über den Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung in den Kindertagesstätten informiert.
Etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kindertagesstätten haben an der von den beiden Netzwerkkoordinatoren Uwe Kukla (Kreis Neuwied) und Anja Piquardt (Stadt Neuwied) organisierten Veranstaltung teilgenommen.
Der 1. Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Achim Hallerbach zeigte sich erfreut über das große Interesse der Fachkräfte an dieser Informationsveranstaltung. Er hob hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Kindertagesstätten wesentlich ist: „Ein gelingender Kinderschutz setzt die Kooperation der Akteure in der öffentlichen und freien Jugendhilfe voraus - sowohl als Hinweisgeber auf Vernachlässigung oder Gefährdung als auch als Kooperationspartner bei der Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern“, so Hallerbach.
Während der Fachveranstaltung bot sich Gelegenheit, die „Insofern erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) aus den beiden großen Jugendhilfeeinrichtungen Probsthof, Niederdollendorf und Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber kennenzulernen, die den Kindertagesstätten von den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um Verdachtsfälle fachlich fundiert zu beraten.
Zum Abschluss der Veranstaltung berichteten Kollegen eines benachbarten Jugendamtsbezirks über ihre positiven Erfahrungen mit dem dortigen, ähnlich strukturierten Kinderschutzsystem und motivierten, die neuen Regelungen als Unterstützung und Bereicherung für den Kinderschutz anzunehmen.


