OVG legt kommunalen Finanzausgleich dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vor

 

Die den Landkreisen gewährten sog. Schlüsselzuweisungen haben im Jahre 2007 nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz gegen den verfassungs-rechtlichen Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung verstoßen. Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes über die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz vereinbar sind.

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