Kreis begrüßt Gesetzesänderung zur Klarstellung von Kinderlärm - Hallerbach: deutliches Signal für mehr Toleranz in einer kinderfreundlichen Gesellschaft

 

„Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche mit seinem Beschluss ein deutliches Signal für eine kinderfreundlichere Gesellschaft gesetzt“, betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach und begrüßt die dringend notwendige Gesetzesänderung. „Denn Kinderlärm“, so Hallerbach weiter, „erfordert ein Umdenken und eine besondere Toleranz in der Gesellschaft, insbesondere zwischen den Generationen. Kinderlärm darf nicht weiter mit Lärm von Industrieanlagen gleichgesetzt werden.“ Die aktuelle Gesetzesänderung erfordert in einem weiteren Schritt auch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit soll zukünftig sichergestellt werden, dass Geräuscheinwirkungen von Kindergärten, ähnlichen Einrichtungen sowie Kinderspielplätzen, die von Kindern hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen. „Zukünftig dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte, wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht mehr herangezogen werden, da dies dem Toleranzgebot gegenüber Kindern in keinster Weise gerecht wird“, betont Hallerbach weiter.

 

Einen weiteren, wichtigen Baustein auf dem nun eingeschlagenen Weg stellt die beabsichtigte Änderung der Baunutzungsverordnung im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dar. Hier wird das Ziel angestrebt, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen sind, generell zuzulassen.

 

„Diese Änderung stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg dar, die Verbesserung der Kinderbetreuung und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dies ist ein zusätzlicher Schritt in eine kinder- und familienfreundlichere Gesellschaft“, so Hallerbach.