Mangelndem Tetanusimpfschutz sorgfältig begegnen - Auf die Gefahren durch fehlenden Impfschutz – insbesondere gegen Tetanus – macht das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Neuwied aufmerksam.

 

Tetanus (Wundstarrkrampf) wird durch ein vorwiegend im Erdreich vorkommendes Bakterium verursacht. Schon Bagatellverletzungen, z.B. bei der Gartenarbeit, können bei ungeschützten Personen zu einer Infektion führen. Nach einer Ansteckungszeit von einigen Tagen bis etwa drei Wochen entwickelt sich durch Giftstoffe der Tetanusbakterien eine neurologische Störung mit Muskelkrämpfen Kieferklemme, Schluckstörungen, auch schwere Atemkomplikationen oder Kreislaufprobleme sind möglich.

 

Trotz moderner Intensivtherapie liegt die Sterblichkeit der Krankheit bei 10-20 Prozent. In Deutschland treten jährlich ca.15 Erkrankungsfälle auf - vorwiegend bei älteren Menschen. Nach einer 2009 durchgeführten Telefonbefragung des Robert-Koch-Institutes unter Erwachsenen nimmt mit zunehmendem Lebensalter der Tetanusimpfschutz ab. Bei den über 65jährigen sind nur noch 63 Prozent der Frauen und 67 Prozent der Männer ausreichend geimpft.

 

Einer Tetanusinfektion kann durch Impfung - im Regelfall kombiniert mit Diphterieimpfstoff - wirksam vorgebeugt werden.

 

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Tetanus in den ersten 15 Lebensmonaten, Auffrischimpfungen im Kindes-und Jugendalter und später bei Erwachsenen alle 10 Jahre. Dabei soll einmalig im Erwachsenenalter auch der Keuchhustenimpfschutz aufgefrischt werden, da nicht nur Kinder daran erkranken oder Keuchhusten übertragen können.

 

Informationen zum Impfschutz erteilt das Gesundheitsamt Neuwied, Tel. 02631-803-713 oder 803-727.