Schieflage bei Kostenbelastung hat sich nochmals verschärft - Hallerbach fordert gerechtere Kostenverteilung für Transport der Förderschülern

 

Mit  einem Brief an Bildungsministerin Doris Ahnen hat sich der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach für eine Neuregelung der Finanzausstattung beim Transport der Förderschüler eingesetzt. „Einmal mehr“, so Hallerbach, „sehe ich jetzt den Landesgesetzgeber in der Pflicht, für eine gerechtere Kostenverteilung zwischen den Landkreisen beim Transport von Förderschülern zu sorgen, die aufgrund ihres besonderen Förderbedarfs über das normale Maß hinausgehende Kosten verursachen.“ Dem Schreiben vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, das der Landkreis Cochem-Zell gegen den Landkreis Neuwied erwirkt hatte. Nach dem Urteil des OVG wird der Landkreis Neuwied verpflichtet, für alle aus den benachbarten Kreisen einpendelnden Schüler die Beförderung sicherzustellen und auch im vollen Umfang zu finanzieren. Bislang hatten die Nachbarkreise einen Teil ihrer Schüler auf Kosten der eigenen Sozial- und Jugendhilfe befördert und eine Beteiligung von Neuwied angefordert.

 

„Dies soll nun künftig vorbei sein“, so der Kreisbeigeordnete, „nach den derzeitigen Regelungen im rheinland-pfälzischen Schulgesetz ist nämlich ausschließlich der Schulstandort-Landkreis – und damit Neuwied – für die Beförderung verantwortlich. Bleibt es also bei der derzeitigen gesetzlichen Regelung, muss dafür mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von rund 1,5 Million Euro gerechnet werden, die sich der Landkreis Neuwied bei seiner ohnehin prekären Haushaltslage nicht leisten kann. Eine Gesetzesänderung ist längst überfällig.“ Das OVG hat dem Landesgesetzgeber in seiner Urteilsbegründung bereits auch Wege aufgezeigt, die zu einer gerechteren Verteilung der Kostenlast für die Förderschüler führen können. Zum einen könnte das sogenannte „Wohnsitzprinzip“ im Schulgesetz festgeschrieben werden, wonach derjenige Landkreis für die Kosten aufkommt, in dem der jeweilige Schüler wohnt. Weiterhin wäre es auch möglich, dass das Land seine Zuweisung für die Schülerbeförderung soweit aufstockt, dass die Kosten für den Landkreis Neuwied gedeckt werden können.

 

„Da der Landesgesetzgeber aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, bei der es um die Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten für Sekundarstufe I geht, ohnehin aufgefordert ist, das Gesetz bis spätestens 31.07.2012 zu ändern, wäre das Thema Förderschüler in ein und demselben Verfahren zu behandeln,“ so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.