Sendemast Rheinbreitbach - Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Baugenehmigung der Kreisverwaltung
Die im Oktober 2008 durch die Kreisverwaltung Neuwied erteilte Baugenehmigung eines Mobilfunkmastes in der Rheinbreitbacher Simrockstraße ist auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz rechtens und verstößt nicht gegen baurechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorschriften. Dies geht aus dem aktuellen Urteil des VG hervor. Eine entsprechende Klage eines Anwohners wurde nunmehr abgewiesen.
Wie der Erste Kreisbeigeordnete und Baudezernent Achim Hallerbach mitteilt, kam das Gericht zu der Auffassung: „der Charakter eines reinen Wohngebietes wird durch die zusätzliche Nutzung des Grundstücks … mit einer Mobilfunkanlage nicht in Frage gestellt. Störungen … wie etwa durch Zu- und Abgangsverkehr … sind nicht ersichtlich. Aufgrund des untergeordneten Erscheinungsbildes der Antenne im Vergleich zum Trägergebäude kann auch keine Rede davon sein, dass die Mobilfunkanlage auf die in der Nachbarschaft anzutreffende Bebauung erdrückende Wirkung habe. Der Wunsch des Klägers auf Erhaltung einer ungetrübten Aussicht stellt keinen bauplanungsrechtlich erheblichen Belang dar. …Darüber hinaus missachtet die Genehmigung keine Nachbarschutz vermittelnden bauordnungsrechtlichen Vorschriften.“ Hallerbach betont: „Als Baugenehmigungsbehörde möchten wir hier nicht als der triumphierende Sieger da stehen; gleichwohl sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung zur erteilten Baugenehmigung nach der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nunmehr auch durch das VG für unser rechtmäßiges Handeln bestätigt.“

