Geplante Wertstofferfassung stärkt Recycling  - Keine weitere Mülltonne geplant

 

„Die getrennte Erfassung von verwertbaren Stoffen aus dem Restmüll wird die Abfallverwertung künftig erheblich steigern und die Umwelt merklich entlasten,“ begrüßt der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, zuständiger Dezernent für die Abfallwirtschaft im Landkreis Neuwied, die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Änderungen des Bundeskabinetts.

 

Die Bundesregierung plant, dass neben Biomüll, Verpackungen und Papier noch weitere Wertstoffe bei den Haushalten getrennt erfasst werden. „Momentan ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuwied noch nichts. Wir haben uns bei der Neuausschreibung für die Abfallentsorgung ab 2015 allerdings auf das neue Szenario vorbereitet“, so Hallerbach weiter. Auch wenn detaillierte gesetzliche Regelungen zur Wertstofftonne noch fehlen, geht der 1. Kreisbeigeordnete davon aus, dass es keine fünfte Tonne im Landkreis Neuwied geben wird. „Die zukünftige Erfassung weiterer Wertstoffe kann voraussichtlich gemeinsam mit Verpackungen in der vorhandenen Verpackungstonne erfolgen“, so seine Einschätzung.

 

Die grüne Tonne im Landkreis Neuwied dient derzeit zur Erfassung der sogenannten Leichtverpackungen. Das sind Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Verpackungen aus Glas hingegen gehören in die Altglascontainer und für Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen wurde 2006 die blaue Papiertonne eingeführt. „Daran ändert sich auch erst mal nichts“, stellt Achim Hallerbach klar. „Wir werden die derzeitigen Regelungen beibehalten, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen fest stehen. Vor einer tatsächlichen Änderung wird es eine umfassende Informationskampagne für alle Haushalte geben“.

 

Hallerbach erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das „neue Konzept“ einer gemeinsamen Wertstofferfassung im Landkreis Neuwied bereits Jahrzehnte lang erfolgreich praktiziert wurde, bevor die grüne Tonne 2006 von dem sogenannten Dualen System übernommen und nur noch für Verpackungen zugelassen war. „Wir waren seinerzeit der jetzigen Entwicklung schon weit voraus und können den geplanten Änderungen deshalb gelassen entgegen sehen“, unterstreicht der Dezernent für Umwelt und Abfallwirtschaft. „Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuwied kennen die gemeinsame Erfassung von Wertstoffen und Verpackungen aus eigener langjähriger Praxis. Sobald alle rechtlichen Vorgaben stehen, legen auch wir los“.

 

Der Kreistag hatte sich bereits in der letzten Sitzung für eine Wertstofftonne in kommunaler Führung ausgesprochen. Es könne nicht sein, dass die Kommunen Infrastruktur, Anlagen und Systeme vorhalten, die private Entsorgungswirtschaft sich hingegen mögliche Rosinen herauspicke. „Die kommunale Entsorgungswirtschaft braucht zur Stabilisierung der Abfallgebühren eine Planungssicherheit und damit den Zugriff auf die Abfälle im Haushaltsbereich, ansonsten drohen Fehlentwicklungen in den Kostenstrukturen“, erklärt Hallerbach die Positionen der Kommunen.

 

Die Erfassung von Elektronikgeräten in einer Wertstofftonne wird von Hallerbach eher kritisch bewertet. „Viele Geräte werden bei der Erfassung und dem Transport zwangsläufig beschädigt. Dabei können Schadstoffe austreten und Störstoffe anfallen, die das Handling für die Recyclingfachkräfte erschweren, die anderen eingesammelten Wertstoffmaterialen belasten und damit das Verwertungspotential mindern.

 

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht an die aktuellen Bedingungen angepasst. Ein Schwerpunkt in dem umfangreichen Regelwerk stellt die Erhöhung der Recyclingquoten dar. Im Hinblick darauf wurde die bestehende Verpackungsverordnung zu einer „Wertstoffverordnung“ weiter entwickelt. Damit ist die Möglichkeit einer Erfassung von so genannten "stoffgleichen Nichtverpackungen" (z.B. Plastik- und Metallabfälle aus dem Haushalt) zusammen mit Verpackungen grundsätzlich festgeschrieben. Die konkreten rechtlichen Regelungen müssen noch per Verordnung oder in einem entsprechenden Gesetz verabschiedet werden. Dann wird auch geklärt, ob die Verantwortung für die Wertstofftonnen beim Landkreis oder bei der privaten Entsorgungswirtschaft liegen wird.