Vormundschaftsgesetz verabschiedet - Hallerbach erwartet finanziellen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 dem sogenannten Vormundschaftsgesetz zugestimmt, das damit demnächst in Kraft treten wird. Das Vormundschaftsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Fallzahlen für Vormünder in den Jugendämtern auf 50 Fälle pro Mitarbeiter begrenzt werden, gleichzeitig gibt es Vorgaben zu der Häufigkeit der Kontakte zwischen einem Kind und seinem Vormund einschließlich der Berichterstattung an die Familiengerichte.
Wie der für das Kreisjugendamt zuständige 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach betont, ist mit der Umsetzung des Gesetzes ein nicht unerheblicher Personalmehrbedarf in den Jugendämtern zu erwarten. „Insbesondere wird die - auch in der Fachöffentlichkeit nicht unumstrittene - Vorgabe der Kontakthäufigkeit zwischen Vormund und Mündel zu einem deutlichen Personalzuwachs in den Jugendämtern führen“, unterstreicht Hallerbach.
Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Fallzahlenbegrenzung auf 50 Fälle pro Mitarbeiter erst im Jahr 2012 greifen soll, durch die Vorgaben der Kontakthäufigkeit ist nach Ansicht von Achim Hallerbach allerdings im Prinzip die Regelung bereits zum jetzigen Zeitpunkt umzusetzen. Aus Sicht des 1.Kreisbeigeordneten führt das Gesetz nicht nur zu einem personellen Mehrbedarf, sondern auch zu fachlichen Herausforderungen der Mitarbeiter in der Jugendhilfe.
„Es ist dringend erforderlich, dass die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen, die durch die Neuregelung entstehen, auch entsprechend kompensiert werden“, fordert Achim Hallerbach. Er begrüßt es daher, dass auch der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit der Beschlussfassung eine entsprechende Erwartung an den Bund zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen formuliert hat.

