Kernelemente des Bundeskinderschutzgesetzes werden begrüßt - Hallerbach: zusätzliche Personalkosten können von Kommunen nicht mehr geschultert werden
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wurde das Bundeskinderschutzgesetz in den Bundestag eingebracht. Der für die Jugendhilfe zuständige 1. Kreisbeigeordnete des Landkreises Neuwied, Achim Hallerbach, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass grundsätzlich die Kernelemente des Bundeskinderschutzgesetzes zu begrüßen sind. Hierzu gehört z. B. auch eine Klärung der Voraussetzungen über die Weitergabe von Informationen an Jugendämter, wenn bestimmte Berufsgruppen Hinweise auf Gefährdungen von Kindern erhalten. Laut Hallerbach sind ebenfalls die Ansätze zu begrüßen, die Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern zu verbessern, wenn Eltern sich durch Wohnungswechsel einer Kontaktaufnahme entziehen wollen.
Weiterer Gegenstand des Bundeskinderschutzgesetzes ist u. a. die Entwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Institutionen im Bereich des Kinderschutzes. Wie Hallerbach betonte, werden im Landkreis Neuwied – wie auch im Bereich anderer Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes bereits sogenannte lokale Netzwerke aufgebaut, mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden künftig auch weitere Personengruppen verbindlich in den Kinderschutz eingebunden. Insbesondere müssen Schulen in Zukunft verbindliche Strukturen zur Beratung von Fällen der Kindeswohlgefährdung entwickeln.
So sehr einzelne Maßnahmen zu begrüßen sind, so sind sie doch nicht kostenlos zu haben: Wie Achim Hallerbach betonte, wird auch dieses Gesetz nur durch Bereitstellung entsprechender personeller Ressourcen in den Jugendämtern umgesetzt werden können.
Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ist aus Sicht von Hallerbach ebenfalls eine begrüßenswerte Maßnahme. Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen ist allerdings hier unbedingt die Kostenfrage zu klären, eine Übernahme entsprechender Kosten durch die Kommunen ist aus Sicht von Hallerbach angesichts der bestehenden Finanznot und den bevorstehenden Umsetzungsmaßnahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds in Rheinland-Pfalz nicht denkbar.

