Neuer EEG-Entwurf sieht Förderung der Verwertung von Gülle in Biogas-Anlagen vor – Kleinanlagen sollen gefördert werden - Hallerbach: „Monokulturen für Energiepflanzenanbau gehören nicht in unsere Landschaft“

 

Bei der Novelle des Erneuerbare Energie-Gesetzes (EEG) sollen entgegen den ursprünglichen Plänen des Bundesumweltministeriums kleinere Anlagen zur Produktion von Öko-Strom nun doch besser gefördert werden – einschließlich der Verwertung von Gülle in Biogas-Anlagen. „Mit diesem Ergebnis wurde eine bayerische Forderung berücksichtigt, kleinere Anlagen besser zu fördern“, so der 1.Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent, Achim Hallerbach. Grund für die Gesetzesänderung ist der geplante schnelle Atomausstieg.

 

Umgesetzt wird die Neuregelung für Gülle durch einen neu eingeführten Paragrafen. Dieser sieht laut Entwurf für Strom aus Anlagen, die Gas einsetzen, das durch anaerobe Vergärung von mindestens 80 Masseprozent Gülle erzeugt wurde, einen eigenen Vergütungssatz von 25 Cent pro kWh vor. Daran geknüpft seien aber weitere Bedingungen. So müsse die Stromerzeugung in diesem Fall am Standort der Biogaserzeugungsanlage erfolgen. Zudem gelte die Neuregelung nur für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von höchstens 75 kW, wobei die installierte elektrische Leistung von 75 kW zugleich die Gesamthöchstgrenze am Standort der Anlage bildet. „Hiermit soll verhindert werden, dass an einem Standort mehrere einzelne Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von insgesamt mehr als 75 kW gebaut werden und damit an diesem Standort im Ergebnis eine deutlich umfangreichere Stromerzeugung aus Gülle als beabsichtigt von der höheren Förderung profitiert“, so Achim Hallerbach. Schließlich müsse die in der Anlage eingesetzte Gülle aus einem landwirtschaftlichen Betrieb am Standort der Anlage oder aus höchstens fünf Kilometer entfernten Betrieben stammen, um unerwünschte Gülletransporte zu verhindern.

 

„Mit der angepassten Regelung würden bei Biogasanlagen erstens Kleinanlagen bevorzugt und zweitens diejenigen bessergestellt, die Gülle verwerten“, erläuterte Achim Hallerbach. Um die Flächenkonkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln zu minimieren, müssten jedoch für die Verwertung in Biogasanlagen Reststoffe wie Gülle herangezogen werden. „Wer den Gülleanteil erhöhe, bekommt eine günstigere Vergütung als in der Vergangenheit und Monokulturen für Energiepflanzenanbau gehören nicht in unsere Landschaft“, so der Dezernent für Umwelt und Energie, Achim Hallerbach.

 

Im Landkreis Neuwied befinden sich derzeit zwei Biovergärungsanlagen in der Planung bzw. im Genehmigungsverfahren, die keine Wärmeabnehmer im Umfeld haben.