Anträge für EU-Umstrukturierung 2012 ab 2. Januar stellen

 

Ab dem 2. Januar 2012 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2012 gestellt werden. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagssorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Dies teilt die Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung Neuwied mit.

 

Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt  werden. Die Höhe der Beihilfe  beträgt zwischen 7.000 €/ha (bei extensiver Rebanlage) bis zu 18.500 €/ha (bei Flurbereinigungsflächen in Steilstlagen).

 

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.

 

Die entsprechenden Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Neuwied (Tel. 02631/803-426) angefordert werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2012.

 

Im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren können Anträge auch noch später im April 2012 gestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2012 Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2009 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen Antrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai 2012 mit einem detaillierten Flächennachweis stellen müssen.