Beratungsangebot durch Kinderschutzfachkräfte wird in Kindertagesstätten gut angenommen - Hallerbach: Beratungsangebote kreisweit bereits 14 mal in Anspruch genommen
Nach Einschätzung des 1. Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach stellt die Bereitstellung von Kinderschutzfachkräften für die Kindertagesstätten einen ersten wesentlichen Baustein für die weitere Qualifizierung des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied dar. „Wir erkennen deutlich, dass ein hoher Beratungsbedarf für die Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied existiert und auch in Anspruch genommen wird“, betont der Jugenddezernent.
Hallerbach gab nun eine erste Zwischenbilanz zur Inanspruchnahme dieses Beratungsangebotes durch die Kindertagesstätten seit Februar bekannt:
Demnach haben bereits in 14 von 54 Kindertagesstätten kreisweit Beratungen stattgefunden, in denen mögliche Gefährdungslagen von Kindern erörtert und Konzepte zum Schutz der betroffenen Kinder entwickelt wurden. Dabei war es in keinem der Fälle erforderlich, nach Klärung mit den betroffenen Familien und nach Erstellung eines Schutzplanes das Kreisjugendamt zu informieren. „In diesen Fällen konnte den Kindern unmittelbar geholfen werden, ohne dass weitere, möglicherweise weitreichendere Maßnahmen des Jugendamtes zum Schutz der Kinder bzw. zur Unterstützung der Familien, erforderlich geworden wären“, so Hallerbach.
Festzustellen sei, dass die regionale Verteilung der Inanspruchnahmen recht unterschiedlich ist. Hierbei sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Träger der Kindertagesstätten den mit der Kreisverwaltung abzuschließenden Vereinbarungen über die Inanspruchnahme der Kinderschutzfachkräfte nicht alle bereits zu Beginn des Jahres beigetreten seien. Hallerbach zeigte sich allerdings erfreut, dass mittlerweile sämtliche Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied von dem Angebot Gebrauch machen.
Für den Umgang mit Hinweisen auf Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen existiert im Kinder- und Jugendhilfegesetz seit 2005 eine Bestimmung, die das Verfahren der Jugendämter im Umgang mit diesen Fällen regelt. Dazu gehört die Abschätzung der Gefahrenlage durch mehrere Fachkräfte, die unmittelbare Überprüfung der Situation sowie im Bedarfsfalle die Erstellung eines Schutzkonzeptes zur Abwendung der Gefährdung.
Für freie Träger der Jugendhilfe, wie z.B. der Kindertagesstätten, existiert eine solche Regelung zunächst nicht. „Die Jugendämter sind allerdings gehalten, mit diesen Vereinbarungen abzuschließen, die sicherstellen sollen, dass dort bei Hinweisen auf die Gefährdung des Wohls eines Kindes eine ähnliche Verfahrensweise umgesetzt wird wie in den Jugendämtern selbst,“ unterstreicht Achim Hallerbach. Die Kindertagesstätten sollen hierbei durch das Angebot der Beratung einer Kinderschutzfachkraft unterstützt werden.
Im Alltag der Kindertagesstätten ergeben sich für die verantwortlichen Erzieherinnen immer wieder Konstellationen, in denen sich die Frage nach dem Wohlergehen der betroffenen Kinder stellt. In der Vergangenheit standen die verantwortlichen Fachkräfte der Kindertagesstätten dann vor der Frage, wie diese Anhaltspunkte bearbeitet werden sollen und ab welchem Zeitpunkt möglicherweise das Jugendamt eingeschaltet werden muss.
„In einem längeren Prozess hat das Kreisjugendamt Neuwied Vereinbarungen mit den jeweiligen Trägern der Kindertagesstätten abgeschlossen, die sicherstellen sollen, dass dort mit Gefährdungslagen von Kindern in ähnlicher Weise umgegangen wird wie im Jugendamt selbst“, so der 1.Kreisbeigeordnete Hallerbach. Gleichzeitig wurden zwei große Einrichtungen der Jugendhilfe beauftragt, den Kindertagesstätten ausgebildete Kinderschutzfachkräfte als Fachberatung in Kindeswohlfällen zur Verfügung zu stellen.
„Ein Angebot, von dem die Kindertagesstätten zwischenzeitlich regen Gebrauch machen wird und das sich im Sinne der betroffenen Kinder bewährt hat“, so Hallerbach abschließend.

