Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Abfallgebührenbescheid
1. Wie hoch sind Abfallgebühren?
Die Abfallgebühren für Haushalte betragen ab 01.01.2008:
- 1-Personen-Haushalt: 153 €
- 2-Personen-Haushalt: 183 €
- 3-Personen-Haushalt: 207 €
- 4-Personen-Haushalt: 225 €
- 5-und mehr Personen-Haushalt: 267 €
Für Eigenkompostierer reduzieren sich die Gebühren wie folgt:
- 1-Personen-Haushalt: 144 €
- 2-Personen-Haushalt: 168 €
- 3-Personen-Haushalt: 189 €
- 4-Personen-Haushalt: 201 €
- 5-und mehr Personen-Haushalt: 237 €.
2. Der Gebührenbescheid ist nicht (mehr) richtig, weil sich die Zahl der Bewohner des Hauses geändert hat.
Über die Änderung der Personenzahl erhalten wir von den Einwohnermeldeämtern monatlich eine Mitteilung.
Die Änderungsliste aus dem Monat Februar konnte in dem Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt werden. Hat die Änderung im Februar stattgefunden, warten Sie bitte noch etwas. Sie erhalten in Kürze einen Änderungsbescheid.
Liegt die Änderung bereits länger zurück, hat sich ein Mieter möglicherweise nicht ordnungsgemäß abgemeldet. Bitte klären Sie mit dem Einwohnermeldeamt ab, ob das der Fall ist.
3. Der Gebührenbescheid ist nicht richtig, weil Personen, die bisher von der Berechnung befreit waren, wieder mitgerechnet wurden
Eine Befreiung ist für Personen möglich, die sich wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder ihres Wehr- bzw. Ersatzdienstes nachweislich nur an den Wochenenden oder in den Ferien auf dem Grundstück aufhalten. Die Befreiung wird für die Geltungsdauer der uns vorgelegten Bescheinigungen befristet. Soll die Befreiung weitergewährt werden, müssen Sie uns eine neue Studien-, Wehr- oder Ersatzdienstbescheinigung mit der aktuellen Laufzeit übersenden. Bitte benutzen Sie für den Antrag das Änderungsblatt auf der Rückseite unseres Anschreibens zum Gebührenbescheid und fügen Sie die entsprechende Bescheinigung bei.
4. Der Gebührenbescheid ist nicht richtig, weil Personen, die zusammen einen Haushalt führen, als getrennte Haushalte berechnet werden
Leider ist aus den Einwohnermeldedaten nicht immer ersichtlich, welche Personen zusammen einen Haushalt führen. Sie können uns die richtigen Daten mit dem Änderungsblatt auf der Rückseite unseres Anschreibens zum Gebührenbescheid mitteilen.
5. Der Gebührenbescheid ist nicht richtig, weil Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, berechnet werden
Nach der Abfallgebührensatzung werden alle gemeldeten Personen berechnet, gleichgültig, ob sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Ein Nebenwohnsitz setzt voraus, dass die Person in dem Haus eine Wohnung bezogen hat und sich dort regelmäßig und nicht nur besuchsweise aufhält. Wird der Nebenwohnsitz abgemeldet, erhalten wir eine Änderungsmitteilung vom Einwohnermeldeamt und heben die Veranlagung der Person auf.
6. Ich erhalte einen Gebührenbescheid, obwohl ich das Haus verkauft habe
Eigentumswechsel werden uns nicht automatisch mitgeteilt. Bitte teilen Sie uns Namen und Anschrift des neuen Eigentümers mit dem Änderungsblatt auf der Rückseite unseres Anschreibens zum Gebührenbescheid mit.
7. Bis wann müssen die Abfallgebühren gezahlt werden?
Die Abfallgebühren sind am 30.06. fällig. Bis zu diesem Tag muss der Gesamtbetrag gezahlt sein. Ratenzahlungen nach dem Fälligkeitstermin sind nicht möglich. Sie können vorher aber vorher Raten zahlen, dann muss der Gesamtbetrag bis 30.06. eingegangen sein.
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