Die Adoptionsvermittlungsstelle stellt sich vor
Der Landkreis Neuwied und die Stadt Neuwied führen seit September 2007 im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle, die beim Kreisjugendamt Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied angesiedelt ist.
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt alle kommunalen Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, dem Haager Übereinkommen vom 29.05.1993 (HAÜ), dem Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) und dem Adoptionswirkungsgesetzt (AdWirkG) in den jeweils geltenden Fassungen.
Hinzu kommen Aufgaben, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ergeben, soweit diese sich auf die Adoptionsvermittlung im Sinne des § 1 AdVermiG beziehen.
Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf zur Adoption? Zum Ablauf des Verfahrens? Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Kind zur Adoption freigeben zu wollen? Möchten Sie wissen, wer ein Kind annehmen kann? Welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen? Sind Sie vielleicht selbst auf Spurensuche nach ihren persönlichen Wurzeln?
Ansprechpartner bei der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle von Stadt und Landkreis Neuwied sind Frau Diplom-Sozialarbeiterin Ursula Ecker, Telefon 02631/ 803-445 und Herr Sozialarbeiter grad. Bernd Gross, Telefon 02631/803-331.



